Unsere GastforschendenPublikationsdatum 02.05.2024

Vorstellung der Gastforschenden des IFF: Marco Marazzini


Worum geht es in Ihrer Forschung?

Als Verfassungsrechtler konzentriere ich mich auf die Reaktion auf die Covid-19-Pandemie und auf die Art und Weise, wie unsere Rechtssysteme, ausgehend vom italienischen Fall, versucht haben, damit umzugehen. Im Kontext einer globalisierten Welt scheint eine auf einen einzigen Nationalstaat beschränkte Perspektive jedoch nicht mehr auszureichen, um komplexe Phänomene zu erfassen, die häufig transnationale Dimensionen haben. Aus diesem Grund bin ich daran interessiert, den Einfluss internationaler Organisationen wie des Europarats und der vom EGMR aufgestellten Menschenrechtsstandards auf das nationale Notstandsrecht sowie die Art und Weise zu untersuchen, wie andere Staaten mit der gleichen Krise umgegangen sind. Dazu müssen vor allem die Verfassungen dieser Staaten und ihr rechtlicher Rahmen für Notfälle untersucht werden. Die Schweiz stellt unter diesem Gesichtspunkt einen interessanten Fall dar, da in ihrer Verfassung Notstandsklauseln neben einem starken Föderalismus und einer direkten Demokratie bestehen, die alle während der Pandemie eine Rolle spielten. Der Aufenthalt am Institut für Föderalismus wird es mir ermöglichen, diese Elemente und ihre Auswirkungen näher zu untersuchen. Ziel ist es auch, ein besseres Verständnis für die Eignung unserer Rechtstheorien zu Notfällen im Kontext der neuen Herausforderungen zu erlangen, vor denen unsere Verfassungssysteme derzeit stehen.

Können Sie uns Ihren Werdegang beschreiben?

Ich bin derzeit Doktorand im italienischen und vergleichenden Verfassungsrecht an der Universität von Genua, Italien. Der vorläufige Titel meiner Dissertation lautet „On States of Emergency: On States of Emergency: The Evolution and Sustainability of Theoretical-Legal Paradigms of Emergency Management in the Face of Contemporary Risk Factors“. Ich bin auch Dozent („cultore della materia“) für Verfassungsrecht an der Universität Turin, wo ich zuvor einen Master in Rechtswissenschaften mit einer Arbeit über die Verfassungslehre zur Zeit der Weimarer Republik abgeschlossen habe. Insbesondere habe ich mich mit den Konzeptionen der Verfassungsgerichtsbarkeit bei Carl Schmitt und Hans Kelsen beschäftigt.s

Seit 2022 bin ich Mitglied des Redaktionsausschusses der italienischen verfassungsrechtlichen Zeitschrift Consulta Online.

Neben meiner akademischen Tätigkeit habe ich auch ein Praktikum am Berufungsgericht Turin absolviert, das es mir ermöglichte, Erfahrungen in der Rechtsanwendung aus erster Hand zu sammeln.