Dienstreisen
Der internationale Austausch ist ein fester Bestandteil des akademischen Lebens. Die Teilnahme an Konferenzen, Kongressen oder Feldarbeiten ermöglicht Forschenden nicht nur, Menschen aus ihrem Forschungsbereich zu treffen, sondern auch Wissen zu erwerben und Ideen zu vergleichen. Das Ziel einer Netto-Null-Gesellschaft erfordert jedoch, das Organisationsmodell unserer Universität zu überdenken. Es erscheint notwendig, die derzeitigen Reisepraktiken zu überdenken und die akademische Welt auf dem Weg zur Vorbildfunktion und zur Erreichung der Ziele der Pariser Abkommen zu positionieren.
Neue Regeln für Dienstreisen
Die vom Rektorat am 28. April 2025 verabschiedeten Richtlinien über die Organisation und Vergütung der Kosten von Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln treten am 15. September 2025 in Kraft.
-
Warum diese neuen Regeln?
Die Daten zu Dienstreisen, die seit 2022 erfasst und in die CO2-Bilanz aufgenommen werden, wachsen stetig an. Im Jahr 2024 legten die Mitarbeitenden der Unifr fast 5 Millionen Flugkilometer zurück und es wurden mehr als 940 Spesenabrechnungen für Dienstreisen mit dem Flugzeug erfasst. Dienstreisen sind die zweitgrösste Emissionskategorie in der CO2-Bilanz der Unifr, wobei der grösste Teil davon auf Flugreisen zurückzuführen ist.
Angesichts der durch den Flugverkehr verursachten Auswirkungen sollte das Fliegen Gegenstand einer Überlegung sein, die mögliche Alternativen berücksichtigt, z. B.: Nutzung eines Landtransportmittels, Online-Teilnahme aus der Ferne oder Zusammenlegung von Reisen.
Die Auswirkungen des Flugverkehrs beschränken sich nicht auf den CO2-Ausstoss. Auch andere Komponenten wie Stickoxid, Schwefeldioxid, Russ und Wasserdampf stören das chemische Gleichgewicht der Atmosphäre, tragen zur Bildung von Kondensstreifen bei und wirken sich negativ auf das Klima aus.
-
Richtlinien: Grundlegende Prinzipien
Die eingeführten Massnahmen zielen darauf ab, die Anzahl der Flugreisen und die durch den Flugverkehr verursachten Umweltauswirkungen zu reduzieren, indem eine Verlagerung auf die Bahn gefördert wird.
- 9-Stunden-Regel: Fahrten innerhalb Kontinentaleuropas, die in 9 Stunden oder weniger zurückgelegt werden können, werden nur vergütet, wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Fahrten nach Paris, Rom oder Brüssel nicht mehr erstattet werden, wenn sie mit dem Flugzeug zurückgelegt werden. Die Liste der betroffenen Reiseziele finden Sie als PDF-Dokument zum Herunterladen oder nachfolgend zum Aufklappen.
- Für wen gelten die Richtlinien?
- Für das gesamte Personal, das eine bezahlte Tätigkeit an der Unifr ausübt und dessen Spesenabrechnungen von der Finanzabteilung bearbeitet wird.
- Für Personen, die von der Unifr eingeladen werden, wenn die Reise von der Unifr übernommen wird.
- Die Reisezeiten werden vom Bahnhof Freiburg bis zum Ankunftsbahnhof oder zwischen den beiden Bahnhöfen berechnet, wenn die Reise nicht durch die Schweiz führt.
- Das Dokument "Werzeuge zur Planung und Entscheidungshilfe" bietet wertvolle Ressourcen für die Reiseplanung.
- Eine aussergewöhnliche Kostenübernahme ist möglich, wenn sie schriftlich bei der/dem Vorgesetzten beantragt wird:
- Aus gesundheitlichen Gründen;
- aus Gründen der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben;
- bei fehlendem Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln;
- in Notfällen und Fällen höherer Gewalt.
-
Monitoring und Evaluation
Die Daten zu den Dienstreisen mit Flugzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Privat- und Dienstfahrzeugen werden in die jährliche CO2-Bilanz der Unifr aufgenommen.
Eine detaillierte Bewertung und Analyse der Auswirkungen der Richtlinien und der Flugreisen wird spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten, d.h. 2028, durchgeführt.
-
Betroffene Reiseziele nach Ländern (Bahnhofsnamen)
Liste der mit dem Zug zu erreichenden Ziele
Deutschland
- Berlin
- Bremen Hbf
- Kassel Hbf
- Koblenz Hbf
- Köln Hbf
- Dortmund Hbf
- Düsseldorf Hbf
- Erfurt Hbf
- Frankfurt (Main) Hbf
- Freiburg (Breisgau) Hbf
- Friedrichshafen Stadt
- Hamburg Hbf
- Hannover Hbf
- Karlsruhe Hbf
- Leipzig Hbf
- Mannheim Hbf
- Memmingen
- München Hbf
- Münster (Westf) Hbf
- Nürnberg Hbf
- Paderborn Hbf
- Saarbrücken Hbf
- Stuttgart Hbf
- Weeze
Belgien
- Antwerpen-Centraal
- Brugge
- Bruxelles-Midi
- Liège-Guillemins
- Oostende
Frankreich
- Beauvais gare SNCF
- Bordeaux St-Jean
- Caen
- Clermont-Ferrand
- Trouville-Deauville
- Dijon
- Grenoble
- Le Havre
- Lille
- Lyon
- Marseille-Saint-Charles
- Metz-Ville
- Montpellier
- Nantes
- Nîmes
- Paris
- Perpignan
- Rennes
- St-Etienne Châteaucreux
- Strasbourg
- Toulon
- Toulouse-Matabiau
- Tours
Italien
- Ancona
- Aosta
- Bergamo
- Bologna Centrale
- Bolzano Centrale
- Cuneo
- Firenze S.M.N
- Forli
- Genova P.Principe
- Milano Centrale
- Parma
- Pescara
- Pisa Centrale
- Rimini
- Roma Termini
- Treviso Centrale
- Torino Porta Nuova
- Venezia S.Lucia
- Verona Porta Nuova
Luxemburg
- Luxemburg
Niederlande
- Amsterdam Centraal
- Arnhem
- Eindhoven Centraal
- Maastricht
- Rotterdam Centraal
Österreich
- Innsbruck Hbf
- Linz/Donau Hbf
- Salzburg Hbf
Vertiefen Sie Ihr Wissen
Nützliche Dokumente
Liste der mit dem Zug zu erreichenden Ziele
Werkzeuge zur Planung und Entscheidungshilfe
Kontakt
E-Mail: durabilite@unifr.ch