Gesuch einreichen

Um die wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universität Freiburg im Rahmen ihrer Weiterbildungsaktivitäten finanziell zu entlasten, kann eine Unterstützung in Form einer festgelegten Spesenentschädigung (Teilkostenrückerstattung) aus dem CSWM-Weiterbildungsfonds beantragt werden.

Der Antrag auf Kostenrückerstattung von Weiterbildungskosten muss bei der Vertreterin bzw. dem Vertreter der jeweiligen Fakultät in der Weiterbildungskommission eingereicht werden.

  • Anträge
    • Reglement und Anhang wurden vollständig gelesen;
    • Der entsprechende Anlass liegt nicht mehr als 2 Monate zurück (Stichtag ist das Datum der Einreichung des Gesuchs);
    • Die Excel-Tabelle ist ausgefüllt und die notwendigen Beträge und Informationen angegeben (siehe das Reglement);
    • Die Kosten sind gemäss Reglement und Anhang I rückerstattungsfähig;
    • Die Belege wurden zusammengefügt, nummeriert und in die Excel-Tabelle eingefügt;
    • Jeder ausgewiesene Betrag ist ausreichend belegt;
    • Alle Belege in Fremdwährungen sind mit einem Konto- oder Kreditkartenauszug in CHF belegt. Anderenfalls sind sie zum Tageskurs der Zahlung umgerechnet (Fremdwährungsrechner hier);
    • Ergänzend sind folgende Dokumente beizulegen;
      • Eine Kopie der Campus-Card;
      • Eine Bestätigung der Einschreibung als Doktorierende/Doktorierender oder eine Zahlungsbestätigung für den Jahresbetrag des CSWM.
      • Eine Teilnahmebestätigung oder einen Flyer des Anlasses;
    • Die zur Erstattung beantragten Kosten erreichen den erstattungsfähigen Mindestbetrag von 100 CHF;
    • Das Gesuch bezieht sich nur auf einen einzigen Anlass;
    • Die Excel-Tabelle wurde per Mail dem oder der verantwortlichen Fakultätsvertreter/Fakultätsvertreterin zugestellt (siehe die Weiterbildungskommission);
    • Die eidesstattliche Erklärung wurde ausgefüllt;
    • Die eidesstattliche Erklärung und die Belege wurden per Mail dem oder der verantwortlichen Fakultätsvertreter/Fakultätsvertretern zugestellt (siehe die Weiterbildungskommission)

     

    Achtung:

    Jede Adressänderung oder Änderung der angegebenen Bankverbindung zwischen der Einreichung des Gesuchs und der Auszahlung des Betrags muss dem oder der verantwortlichen Fakultätsvertreter/Fakultätsvertreterin mitgeteilt werden.

  • Dokumente