Gesuch einreichen
Um die wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universität Freiburg im Rahmen ihrer Weiterbildungsaktivitäten finanziell zu entlasten, kann eine Unterstützung in Form einer festgelegten Spesenentschädigung (Teilkostenrückerstattung) aus dem CSWM-Weiterbildungsfonds beantragt werden.
Der Antrag auf Kostenrückerstattung von Weiterbildungskosten muss bei der Vertreterin bzw. dem Vertreter der jeweiligen Fakultät in der Weiterbildungskommission eingereicht werden.
-
Anträge
- Reglement und Anhang wurden vollständig gelesen;
- Der entsprechende Anlass liegt nicht mehr als 2 Monate zurück (Stichtag ist das Datum der Einreichung des Gesuchs);
- Die Excel-Tabelle ist ausgefüllt und die notwendigen Beträge und Informationen angegeben (siehe das Reglement);
- Die Kosten sind gemäss Reglement und Anhang I rückerstattungsfähig;
- Die Belege wurden zusammengefügt, nummeriert und in die Excel-Tabelle eingefügt;
- Jeder ausgewiesene Betrag ist ausreichend belegt;
- Alle Belege in Fremdwährungen sind mit einem Konto- oder Kreditkartenauszug in CHF belegt. Anderenfalls sind sie zum Tageskurs der Zahlung umgerechnet (Fremdwährungsrechner hier);
- Ergänzend sind folgende Dokumente beizulegen;
- Eine Kopie der Campus-Card;
- Eine Bestätigung der Einschreibung als Doktorierende/Doktorierender oder eine Zahlungsbestätigung für den Jahresbetrag des CSWM.
- Eine Teilnahmebestätigung oder einen Flyer des Anlasses;
- Die zur Erstattung beantragten Kosten erreichen den erstattungsfähigen Mindestbetrag von 100 CHF;
- Das Gesuch bezieht sich nur auf einen einzigen Anlass;
- Die Excel-Tabelle wurde per Mail dem oder der verantwortlichen Fakultätsvertreter/Fakultätsvertreterin zugestellt (siehe die Weiterbildungskommission);
- Die eidesstattliche Erklärung wurde ausgefüllt;
- Die eidesstattliche Erklärung und die Belege wurden per Mail dem oder der verantwortlichen Fakultätsvertreter/Fakultätsvertretern zugestellt (siehe die Weiterbildungskommission)
Achtung:
Jede Adressänderung oder Änderung der angegebenen Bankverbindung zwischen der Einreichung des Gesuchs und der Auszahlung des Betrags muss dem oder der verantwortlichen Fakultätsvertreter/Fakultätsvertreterin mitgeteilt werden.
- Dokumente