Aktionsfonds

Innovation und Engagement werden zwar häufig gern gesehen, aber selten gefördert. Die Generalversammlung der CSWM  beschloss am 27. April 2016 die Bildung des Budgetpostens "Aktionsfonds", der genau diese Aufgabe übernehmen soll. Mit der Einführung des "Aktionsfonds" verspricht sich die CSWM impulsgebende Signale in der Gemeinschaft des wissenschaftlichen Mittelbaus, die diese Gemeinschaft stärken und weiterbringen. Dabei knüpft der Aktionsfonds an die Kreativität und Innovationsfähigkeit der Angehörigen des Mittelbaus an und bietet ihnen Förderung und Unterstützung zur Umsetzung von Ideen, für die in der gesamtuniversitären Gemeinschaft häufig keine Mittel zur Verfügung stehen. 

  • Welche Projekte und Veranstaltungen werden unterstützt?

    Gefördert werden innovative Ideen und Veranstaltungen: Von z. B. Poetry Slams und Konzertveranstaltungen über individuelle Projekte zu nachhaltiger Entwicklung, Gleichstellung und Toleranz hin zu "Bücherzellen" innerhalb der Universität. Alles, was von Innovation und Engagement zeugt, ist erwünscht.

    Von der Förderung aus dem Aktionsfonds ausgeschlossen sind insbesondere Weiterbildungsmassnahmen und -veranstaltungen, die vom Reglement zur Teilkostenrückerstattung von Weiterbildungskosten der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Freiburg erfasst sind (Weiterbildungsfonds) sowie Publikationen, Studienreisen und Materialanschaffungen

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung aus Mitteln des Aktionsfonds.

  • Wie Finanzierungsmittel beantragen?

    Alle Informationen zur Beantragung von Finanzierungsmittel und die erforderlichen Dokumente finden sich unter Gesuch einreichen.

Fragen zum Aktionsfonds beantworten Ihnen gerne die Mitglieder der Kommission "Aktionsfonds".

Einreichungstermine

  • 31. März (für Projekte und Veranstaltungen vom 1. April bis 30. September)
  • 30. September (für Projekte und Veranstaltungen vom 1. Oktober bis 31. März)

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