Gesuch einreichen
Massgebend für die Annahme oder die Ablehnung eines Finanzierungsgesuchs sind die Einhaltung des Reglements sowie die Angaben im Antragsformular. Die vollständig und fristgerecht eingereichten Gesuche werden vom Komitee des CSWM geprüft.
Die Anträge um Finanzierungsmittel sind zwingend im Vorgang des Projekts bzw. der Veranstaltung per E-Mail ans das Sekretariat der CSWM (cswm@unifr.ch) einzureichen.
Die pro Finanzierungsgesuch zugesprochene Summe beträgt grundsätzlich maximal CHF 200.00 pro Einzelperson und Jahr oder CHF 1'000.00 pro Organisation einer Veranstaltung. Die Gesamthöhe des Aktionsfonds wird von der Generalversammlung des CSWM im Rahmen des Budgets festgelegt und betrug für das Jahr 2025 CHF 2'000.
Jede vom Aktionsfonds gewährte Subvention muss in den Kommunikationsunterlagen der Veranstaltung als Finanzierungsquelle vermerkt werden (CSWM). Dies gilt beispielsweise für Plakate und Programme, die das CSWM-Logo enthalten müssen.
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Anträge
Nach Beginn des Projekts bzw. der Veranstaltung gestellte Gesuche werden zurückgewiesen. Das Gesuch muss folgende Unterlagen enthalten:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular als bearbeitbares PDF-Dokument und unterschriebenes Formular als PDF-Dokument;
- Nachweis der Einschreibung als Doktorand/in bzw. der Überweisung des Jahresbeitrags des CSWM von CHF 40.00;
- Kopie der CAMPUS-CARD;
- Projektbeschreibung (max. 2'000 Zeichen);
- Budget/Finanzierungsplan;
- Motivationsschreiben (max. 2‘000 Zeichen);
- Spätestens 30 Tage nach Abschluss des Projekts bzw. der Veranstaltung sind die Quittungen im Original einzureichen.
- Dokumente
Einreichungstermine
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bis zum 15. November des laufenden Jahres (für Projekte und Veranstaltungen, die vom 15. November bis zum 15. Mai des Folgejahres stattfinden).
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bis zum 15. Mai des laufenden Jahres (für Projekte und Veranstaltungen, die vom 15. Mai bis zum 15. November desselben Jahres stattfinden).
