Berufspraktische Ausbildung

Besonderheiten des LDM an der Universität Freiburg

Als Studierende oder Studierender haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihren Praktikumsplatz weitgehend selbst auszuwählen. Wir stellen Ihnen dazu eine Liste mit bewährten Praktikumslehrpersonen aus der ganzen Deutschschweiz zur Verfügung, mit denen wir regelmässig zusammenarbeiten. Diese sind mit unseren Ausbildungs­schwer­punkten vertraut, insbesondere mit der Allgemeinen Didaktik und der Fachdidaktik.

Studierende können aber auch zusätzliche Vorschläge machen Diese müssen jedoch vom Praktikumsverantwortlichen oder von der Praktikumsverantwortlichen und und allenfalls von der jeweiligen Schulleitung genehmigt worden sein.

Die Praktika werden an Gymnasien und/oder Berufsmatu­ritäts­schulen wenn möglich in unterschiedlichen Kantonen durchgeführt. Dadurch erweitern Sie nicht nur Ihren Erfahrungs­horizont, sondern erhöhen gleichzeitig Ihre Anstellungschancen.

Beim Erwerb des zweisprachigen Lehrdiploms werden Praktika in beiden Sprachen absolviert. Näheres dazu finden Sie in unseren Praktikumsrichtlinien.

Aufbau

Für jedes Unterrichtsfach sind ein Berufspraktikum 1 und ein Berufspraktikum 2 vorgesehen. Im Berufspraktikum 1 sollen die Praktikantinnen und Praktikanten zunehmend Handlungssicherheit erlangen und grundlegende didaktisch-methodische Kompetenzen durch tägliches Üben erwer­ben. In den Nachbesprechungen wird der Fokus darauf gelegt, was und wie die Schüler und Schülerinnen gelernt haben:

  • Wie wurden sie kognitiv herausgefordert?
  • Wie in ihrem Lernen unterstützt?
  • Und wie als Klasse geführt?

Im Berufspraktikum 2 sollen die Praktikantinnen und Praktikanten zeigen, dass sie eine Klasse auf der Sekundarstufe II selbständig unterrichten, führen und auf die Matura vorbereiten können.

Orientierungspraktikum:

Falls sich bei den ersten Unterrichtserfahrungen (z.B. in Videolektionen im Rahmen der Allgemeinen Didaktik) Bedenken oder Vorbehalte in Bezug auf eine Berufseignung als Lehrperson ergeben, eröffnet das ZELF LDM ein Verfahren zur Berufseignungs­abklärung. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Orientierungspraktikum (1 ECTS-Kreditpunkt) absolviert.

Ausführliche Informationen zu den Modalitäten der verschiedenen Praktika und deren Auswertung finden Sie in unseren Praktikumsrichtlinien.