Forschungsfond zur Hundertjahrfeier der Universität Freiburg
Ziel des Forschungsfond zur Hundertjahrfeier der Universität Freiburg ist die Unterstützung von Forschungsaktivitäten, welche zur intellektuellen Ausstrahlung der Universität beitragen.
Der Forschungsfonds gewährt Zuschüsse für folgende Zwecke:
- Vorbereitung von Forschungsprojekten oder deren Verwetung (mit Ausschluss von Dissertationen). Gesuche über 7'000 CHF müssen an den Forschungspool gerichtet werden.
- Förderung des internationalen Austausches. Diese beinhaltet vor allem Zuschüsse an Forschende der Universität Freiburg, welche sich ins Ausland begeben möchten, sowie an ausländische Forschende, die an die Universität Freiburg kommen möchten.
- Unterstützung anderer Forschungsaktivitäten (mit der Ausnahme von Gesuchen für "Publikationskosten , die ab dem 1. Januar 2018 an den Hochschulrat der Universität gerichtet werden müssen).
Der Stiftungsrat des Forschungsfonds delegiert die Entscheidungskompetenz an den Ausschuss.
Vorgehen
Reglemente und Richtlinien
Richtlinien für Zuschussgesuche an den Forschungsfonds der Universität Freiburg
Einreichung der Gesuche
Bitte senden Sie das "Hauptformular Nr. 1" mit dem Antrag der ausgewählten Kategorie an das Sekretariat.
Die Anträge können elektronisch eingereicht werden.
Kategorie " wissenschaftliche Forschung 2a"
Kategorie " internationalen Austausch 2b"
Kategorie " wissenschaftliche Veranstaltung 2c"
Die Eingabetermine für Gesuche im Jahre 2021 sind:
- 2. Februrar 2021 ( Behandlung in der Sitzung vom 10. März 2021)
- 9. April 2021 ( Behandlung in der Sitzung vom 3. Mai 2021
- 11. September 2021 ( Behandlung in der Sitzung vom 6. Oktober 2021)
- 5. November 2021 (Behandlung in der Sitzung vom 1. Dezember 2021)
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch nur in elektronischer Form ein.
Der Entscheid über die Unterstützung soll innerhalb von ca. 6 Wochen folgen.
Im Falle einer Unterstützung, muss der Forschungsfonds in allfälligen Publikationen namentlich erwähnt werden.
Abschluss des Projektes
Spätestens zwei Monate nach Ablauf der zugesprochenen Zeitspanne oder Beendigung der unterstützten Arbeit, legt der Empfänger/die Empfängerin einen Bericht zu den Forschungsergebnissen vor sowie eine Abrechnung der zur Verfügung gestellten Mittel. Ein eventueller Restbetrag geht an die Stiftung zurück.
Formular für den wissenschaftlichen Schlussbericht
Formular für den finanziellen Schlussbericht
Kontakt
Forschungsfonds zur Hundertjahrfeier der Universität Freiburg
Dienststelle Forschungsförderung
Frau Leila Benguerel
Büro 016 /PER 17
Postadresse:
Chemin du Musée 18
1700 Freiburg
Tel. 026 300 71 07
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat des Forschungsfonds besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
- Prof. Dr. Katharina Fromm (Sciences) Vize-Rektorin, Präsidentin
- Prof. Dr. Valérie Camos (Lettres) (Büro)
- Prof. Dr. Basile Cardinaux Droit) (Büro)
- Prof. Veronika Hoffman (Theologie)
- Prof. Dr. Martin Huber (SES)
- Prof. Dr. Ruth Kellerhals (Sciences)
- Christine Bulliard-Marbach, Nationalrätin
- Nadine Gobet, Grossrätin
- Lic.iur. Laurent Oberhofer
Das Büro ist ausführendes Organ des Stiftungsrates. Seine Aufgaben sind die:
- Aufstellung des Budgets;
- Orientierung des Stiftungsrates über die Entscheidungen;
- Vorbereitung der Sitzungen des Stiftungsrates;
- Erstellung eines Jahresberichts.
Im Rahmen seiner Kompetenzen entscheidet das Büro frei und unwiderruflich über die Gesuche. Die positiven oder negativen Entscheide werden den Gesuchstellern/innen kommentarlos mitgeteilt. Die Entscheidungen über die Gesuche durch Büro und den Stiftungsrat werden nach dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder gefällt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet der Präsident/die Präsidentin.