Öffentliches Recht II
UE-DDR.00711
Dozenten-innen: Waldmann Bernhard |
Kursus: Bachelor |
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
ECTS: 12 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: HS-2019, FS-2020 |
Die Vorlesung "Öffentliches Recht II" ist dem Allgemeinen Verwaltungsrecht gewidmet. Erarbeitet werden die allgemeinen Grundsätze und Rechtsfiguren, die von Lehre und Rechtsprechung vor dem Hintergrund der zahlreichen besonderen Verwaltungsrechtserlasse entwickelt worden sind.
Nach einer kurzen Einführung werden im Einzelnen folgende Grundfragen behandelt:
1. Welche Aufgaben hat die Verwaltung zu erfüllen? (Verwaltungsaufgaben)
2. Wie ist die Verwaltung im Hinblick auf die Erfüllung dieser Aufgaben organisiert? (Verwaltungsorganisation)
3. Mit welchen Instrumenten und Formen und in welchem Verfahren handelt die Verwaltung? (Handlungsformen)
4. Welche Rechtsgrundsätze und Prinzipien hat die Verwaltung im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten? (Rechtsbindung der Verwaltung)
5. Welches sind die Folgen des Verwaltungshandelns? (Rechtsgestaltung, Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse, Haftung)
6. Behandelt werden schliesslich einige typische verwaltungsrechtliche Regelungsinstrumente (wie z.B. Polizeibewilligungen, Konzessionen oder Abgaben) sowie besondere Verwaltungsrechtsverhältnisse (wie z.B. Anstaltsbenutzungsverhältnisse usw.)
Prüfungen
Das Examen ist schriftlich und dauert zwei Stunden. Gegenstand des Examens im öffentlichen Recht II bildet das Verwaltungsrecht (Allgemeiner Teil). Die prüfungsrelevanten Themengebiete ergeben sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Readers, der den Studierenden zu Beginn des Studienjahres auf der Plattform Moodle zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Alle darin angesprochenen Themenkreise und Fragestellungen gehören somit zum Examensstoff, unabhängig davon, ob sie in der Vorlesung behandelt worden sind. Die Studierenden müssen in der Lage sein, in diesen Themenkreisen konkrete Fragestellungen beantworten zu können. In zeitlicher Hinsicht behält das zu Beginn eines Studienjahres abgegebene Inhaltsverzeichnis seine Gültigkeit bis und mit zur Herbstsession des darauffolgenden Studienjahres. Die Studierenden sind gebeten, die Gesetzessammlung Öff. Recht I (hrsg. von Peter Hänni, Eva Maria Belser und Bernhard Waldmann, erschienen im Verlag Helbing Lichtenhahn) oder eine andere Sammlung mit den gleichen Erlassen an die Prüfung mitzubringen. Die Erlasse dürfen keine Notizen enthalten. Erlaubt sind einzig sog. "Reiter" (d.h. Register mit Post-it), Markierungen (z.B. Hervorhebungen mit Leuchtstift, Unterstreichungen) und Verweise. Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www3.unifr.ch/ius/de/fakultaet/reglemente/weisungen.html). Beim Eingang in den Prüfungssaal sowie während der Prüfungen werden die mitgebrachten Gesetze überprüft. Gesetze, die unzulässige Informationen enthalten, werden am Ende der Prüfung eingezogen. Massnahmen wegen (versuchten) Prüfungsbetrugs bleiben vorbehalten. Den Studierenden ist es erlaubt, die Erlasse auch in französischer oder italienischer Sprache an die Prüfung mitzubringen.
Lernziele
Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, in komplexeren Problemen (aus den behandelten Themenbereichen) des Allgemeinen Verwaltungsrechts die relevanten Fragestellungen herauszuarbeiten und (vertretbare) Lösungen zu entwickeln.
Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
- die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Begriffe und Rechtsfiguren des Allgemeinen Verwaltungsrechts kennen,
- die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen diesen Begriffen und Rechtsfiguren erkennen,
- sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
- die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen (sofern sie in der Veranstaltung behandelt worden sind) kennen sowie
- eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer "sauberen" rechtlichen Argumentation entwickeln.