Master

Bei Prof. Waldmann können Sie während des Master-Studiums Masterarbeiten, Seminararbeiten und Forschungsarbeiten verfassen.

Wir weisen darauf hin, dass für schriftliche Arbeiten die Reglemente und Weisungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelten. Dabei ist insbesondere die Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 (jeweils geltende Fassung) massgebend. Der Lehrstuhl stellt keine zusätzlichen oder abweichenden formellen Anforderungen an die Arbeit. Weitere Angaben zum Verfassen einer schriftlichen Arbeit finden Sie in: Bettina Bacher, Juristische Arbeiten schreiben (jeweils neueste Auflage).

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit den entsprechenden Vorgaben vertraut zu machen.

Masterarbeiten und Forschungsarbeiten können zu einem Thema im Bundesstaatsrecht, im Verwaltungsrecht (AT oder BT), in der Rechtsetzungslehre sowie im Verwaltungsverfahrensrecht verfasst werden. Ausserdem können als Ersatz für ein Seminar in den Masterkursen «Verwaltungsverfahren» und «Rechtsetzungslehre» Seminararbeiten verfasst werden. Im Migrationsrecht bieten wir keine Arbeiten an.

Sollten Sie Interesse am Verfassen einer Seminararbeit, einer Masterarbeit oder an einem Forschungsbericht haben, konsultieren Sie bitte die spezifischen Informationen unter den entsprechenden Menüpunkten und kontaktieren Sie die Assistenz von Prof. Waldmann.

  • Seminararbeit

    Das Verfassen einer Seminararbeit wird mit 5 ECTS-Punkten honoriert und kann als Ersatz eines Seminars im Master (benotet) oder als Spezialkredit angerechnet werden.

    Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die formellen Anforderungen gemäss der Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 (jeweils geltende Fassung).

    Nach Empfang des Themas haben Sie 3 Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin. Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann ein begründetes schriftliches Gesuch an den Lehrstuhl geschickt werden.

    Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung.

    Handelt es sich um eine Seminararbeit als Ersatz eines Seminars, wird die Arbeit benotet. In diesem Fall gibt es keine Möglichkeit zur nachträglichen Korrektur.

    Soll die Arbeit als Spezialkredit gewertet werden, wird die Arbeit entweder als genügend oder ungenügend bewertet. Im Falle einer ungenügenden Arbeit erhalten Sie die einmalige Möglichkeit, innert 6 Wochen eine korrigierte Arbeit einzureichen. Weist die Arbeit dann immer noch schwerwiegende Mängel auf oder ist sie in ungenügender Weise korrigiert worden, so wird die Arbeit abgelehnt. In einem solchen Fall können Sie bei einem anderen Dozenten bzw. einer anderen Dozentin ein neues Thema beantragen.

    Sollten Sie sich für das Verfassen einer Seminararbeit interessieren, so schreiben Sie bitte der Assistenz von Prof. Waldmann eine E-Mail mit Angabe des gewünschten Themengebiets (bei Arbeiten, die ein Seminar ersetzen sollen, sind nur die Themengebiete Verwaltungsverfahren oder Rechtsetzungslehre möglich) und des Datums, an dem Sie mit dem Verfassen der Arbeit beginnen möchten. Sie erhalten dann am gewünschten Datum Ihr Thema per E-Mail zugestellt.

  • Masterarbeit

    Die Masterarbeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erwerb des Masters of Law und wird bei Bestehen mit 5 ECTS-Punkten honoriert. In der Masterarbeit sollen Sie die Fähigkeit unter Beweis stellen, in beschränkter Zeit ein juristisches Problem zu analysieren und das Ergebnis Ihrer Überlegungen in genügender Weise darzustellen.

    Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die formellen Anforderungen gemäss der Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 (jeweils geltende Fassung).

    Nach Empfang des Themas haben Sie 16 Tage Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an das Dekanat. Eine Fristerstreckung ist ausgeschlossen und verspätet eingereichte Masterarbeiten werden mit der Note 1 bewertet.

    Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Die Masterarbeit wird benotet, bei einer ungenügenden Note kann die Arbeit höchstens einmal wiederholt werden.

    Sollten Sie sich für das Verfassen einer Masterarbeit interessieren, so wenden Sie sich bitte an das Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät.

  • Forschungsarbeit

    Das Verfassen einer als genügend beurteilten Forschungsarbeit wird mit 10 ECTS-Punkten honoriert und kann anstelle des Besuchs zweier Seminare erfolgen.

    Beachten Sie beim Verfassen der Arbeit unbedingt die formellen Anforderungen gemäss der Weisung Nr. 3 betreffend die schriftlichen Arbeiten vom 8. Oktober 2013 (jeweils geltende Fassung).

    Nach Empfang des Themas haben Sie 6 Monate Zeit, um die Arbeit zu verfassen. Für die Einhaltung der Frist zählt der Poststempel oder das Datum der persönlichen Übergabe an das Dekanat.

    Innerhalb von 3 Monaten nach Abgabe der Arbeit erhalten Sie die korrigierte Arbeit zurück mit der Möglichkeit zur mündlichen Besprechung. Die Forschungsarbeit wird benotet.

    Sollten Sie sich für das Verfassen einer Forschungsarbeit interessieren, so wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Vorgängige Informationen können bei der Assistenz des Lehrstuhls eingeholt werden.