Base de données relative aux décisions cantonales concernant la protection des données

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Destruction des données saisies en cours d’une procédure d’autorisation de séjour

Canton Fribourg – 12.01.2016

A., Schweizer Bürger, ersucht beim Amt für Bevölkerung und Migration (BMA), seine Daten seien aus dem Dossier um eine Aufenthaltsbewilligung seiner Ehefrau zu entfernen. Er macht die Verletzung von Art. 26 DSchG geltend, dass die Person, die ein berechtigtes Interesse hat, vom öffentlichen Organ die Vernichtung seiner Daten verlangen kann. Nach Abweisung dieses Gesuchs erhebt er Beschwerde an die Sicherheits- und Justizdirektion, welche seine Beschwerde abweist. A. erhebt er Beschwerde ans Kantonsgericht. In casu stützt sich die Datenbearbeitung auf Art. 101 AuG, wonach die zuständigen Ausländerbehörden der Kantone (…) Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Daten und Persönlichkeitsprofile von Ausländerinnen und Ausländern sowie von an Verfahren nach diesem Gesetz beteiligten Dritten bearbeiten oder bearbeiten lassen, soweit sie diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Gestützt auf die Artikel 42 Abs. 1, 51 Abs. 1 lit. b, 63 Abs. 1 lit. c und 101 AuG war das BMA mithin berechtigt und verpflichtet abzuklären, ob der Beschwerdeführer und/oder dessen Ehegattin dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen sind, und den Beschwerdeführer traf dabei gestützt auf Art. 90 AuG eine Mitwirkungspflicht. Die Datenbearbeitung, die Aufschluss über die finanzielle Situation des Beschwerdeführers gibt, ist somit nicht widerrechtlich erfolgt, sondern dient gerade zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Ausländerbehörde. Die Krankenkassenpolice hingegen gibt keinen Aufschluss über die finanzielle Situation des Beschwerdeführers, und ist somit vom BMA für die Erfüllung seiner Aufgabe nicht notwendig. Die Bearbeitung dieser Personendaten stellt einen Ermessensmissbrauch dar, weshalb die Krankenkassenpolice des Beschwerdeführers aus dem Dossier zu entfernen und zu vernichten ist.

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