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Akteneinsichtsrecht der Gemeinde in Steuerveranlagungslisten
Kanton Jura – 25.03.2009
Einsichtsrecht der kommunalen Behörden in Liste der Steuerschuldner und Liste der Veranlagung. Der Gemeinderat fordert Einsichtsrecht in die Liste der Steuerschuldner und deren Veranlagung bei der kantonalen Steuerbehörde. Diese stützt sich auf das Steuergeheimnis und den Mangel einer gesetzlichen Grundlage, welche dem Gemeinderat ein Einsichtsrecht gewähren würde. Vor allem stellt das Interesse der Gemeinde das Budget der kommenden Steuerperiode abschätzen zu können kein genügend schützenswertes Interesse dar, um vom Grundsatz des Steuergeheimnis abzuweichen.