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Löschung von Polizeidaten

Kanton Neuenburg – 28.03.2017

Im Jahr 2015 beantragt X. vom Neuenburger Polizeikommandanten die Löschung von X betreffenden Polizeidaten, über die ein Abschreibungsentscheid gefällt wurde. Unter Berufung auf die CPDT-JUNE und die aLPol macht X geltend, dass die Speicherung dieser Daten für die Erfüllung von Polizeiaufgaben nicht mehr nötig sei. Der Antrag wird abgewiesen, wogegen beim DJSC Rekurs erhoben wird. Dieses stellte die Nichtigkeit des Entscheids wegen Unzuständigkeit des Polizeikommandanten fest. Das Gericht seinerseits stellt erstens fest, dass die CPDT-JUNE und die aLPol auf Daten, die von der Polizei gesammelt wurden, anwendbar sind. Zweitens geniesse das interkantonale Recht den Vorrang vor dem kantonalen Recht gem. Art. 49 BV, sogar wenn dieses nach ersterem erlassen wurde. Des Weiteren muss die Verweigerung des Polizeikommandanten, die Daten zu löschen, auf Art. 37 CPDT-JUNE gründen und dem Verfahren gem. Art. 38 ff. CPDT-JUNE entsprechen, wonach die Polizei die betroffene Person schriftlich von Ihrem Entscheid in Kenntnis setzen und ihr die Möglichkeit geben muss, an den Datenschutzbeauftragten zu gelangen. Ein Entscheid des DJSC ist daher nicht vorgesehen. Der Rekurs wird abgewiesen.

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