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Interessenabwägung für Freigabe von geheimgehaltner Information

Kanton Waadt – 18.11.1999

Interessenäbwägung (Gesuchsteller will Informationen erhalten; Person, bei welcher Informationen Ziel eines Gesuchs sind; Informationen im Besitz des Staates) Kenntnis des Wohnsitzes als überwiegendes Interesse; Gerichtsstand bei Betreibungsverfahren, Mitteilung der Gemeinde ohne genaue Adressenangabe

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