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Einsichtnahme der Kantonspolizei in Polizeiakten betreffend eines Waffenentzugs

Kanton Waadt – 23.02.2007

Definitiver Waffenentzug durch die kantonale Polizei. Die Kantonspolizei handelt als Exekutive der LArm (Waffengesetz) und muss darum die Möglichkeit haben Polizeiakten einzusehen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen.

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