Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Fragen in Bezug zum Datenschutzrecht müssen im Hauptverfahren beantwortet werden

Kanton Waadt – 11.02.2009

Weigerung des EVAM Dokumente aus einer Akte mitzuteilen, welche für die Gewährung einer Leistung nötig sind. Stellt sich eine Frage in Bezug zum Datenschutzrecht während eines Verfahrens, wo andere Ansprüche zentral sind, muss diese im Rahmen des Hauptverfahrens behandelt werden mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Rechtswege. Übernahme dieser Bundesrechtsprechung ins kantonale Recht.

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