Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Notwendigkeit der freien und aufgeklärten Einwilligung bei ordnungsgemässer Information, damit diese aufgeklärt ist
Kanton Waadt – 20.02.2009
Sozialhilfe, Rechtsgrundlage, freie und aufgeklärte Einwilligung. Die Einwilligung ist aufgeklärt, wenn die betroffene Person, die die Einwilligung abgibt, ordnungsgemäss informiert wurde, sie also die Tragweite der Einwilligung abschätzen konnte