Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

Details

Notwendigkeit der freien und aufgeklärten Einwilligung bei ordnungsgemässer Information, damit diese aufgeklärt ist

Kanton Waadt – 20.02.2009

Sozialhilfe, Rechtsgrundlage, freie und aufgeklärte Einwilligung. Die Einwilligung ist aufgeklärt, wenn die betroffene Person, die die Einwilligung abgibt, ordnungsgemäss informiert wurde, sie also die Tragweite der Einwilligung abschätzen konnte

Download