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Verpflichtung zur Vernichtung von Listen und Vermerken in Angestellten-Dossiers

Kanton Waadt – 29.01.2010

Dem gesamten Staatspersonal wurde eine Änderung ihres Arbeitsvertrags zugestellt mit der Möglichkeit Einsprache dagegen zu erheben. Unzulässigkeit einer im Anschluss erstellten Liste der Angestellten, die eine solche Einsprache erhoben und welche den jeweiligen Vorgesetzten zugestellt wurde. Keine vertretbare Rechtfertigung zur Erstellung einer solchen Liste vorhanden. Die Liste und die entsprechenden Vermerke müssen vernichtet werden.

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