Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Antrag eines geschiedenen Vaters ohne elterliche Sorge auf Zugang zu Datensätzen der Abteilung Jugendschutz über seine Kinder

Kanton Waadt – 07.09.2010

Fällt unter den jeweiligen Anwendungsbereich des LPrD und des LInfo. Das LPrD ist nur bezüglich verwendeter personenbezogner Daten anwendbar. Demgegenüber ist der Fall aufgrund des Rechts auf Zugang von Daten über seine Kinder und seine Exfrau unter dem LInfo zu beurteilen. Das LPrD ist nicht anwendbar. Analyse der öffentlichen und privaten Interessen, die die Verweigerung der Offenlegung bestimmter Dokumente rechtfertigen. Gemäss den Bedingungen der LInfo ist die Tatsache irrelevant, dass der Antragsteller der Konsultation der Vater der Kinder ist, weil der tatsächliche Inhalt der angeforderten Informationen entscheidend ist.

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