Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Zulässigkeit eines DNA-Tests im Rahmen eines allfälligen Versicherungsbetrugs
Kanton Genf – 20.04.2011
Die Erstellung eines DNA-Profils darf zur Ermittlung von Verbrechen oder Vergehen verwendet werden, nicht aber zur Erstellung einer allgemeinen Datenbank. Dabei muss das Verhältnismässigkeitsprinzip respektiert werden. Eine solche Angabe ist keine schwerwiegende Beschränkung der Privatsphäre. In casu ist allerdings die Verhältnismässigkeit zu verneinen.