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Übermittlung einer Verfügung gegen einen wegen Herunterladens von Kinderpornographie verurteilten Straftäter

Kanton Genf – 24.06.2008

Herr X., der für die Weltgesundheitsorganisation arbeitet, ist wegen dem Herunterladen von Kinderpornographie in Form von Fotos und Filmen verurteilt worden. Die Akte wurde vom Präsidenten des Institutionendepartements (DI) an die Mission Genf übermittelt, welcher der Entscheid der Übermittlung an die Weltgesundheitsorganisation gelassen wurde. Beschwerde von Herrn X. Beschwerde durch Gericht angenommen. Der Präsident des Institutionendepartements (DI) stützt sich in seiner Argumentation zur Übermittlung der Akte auf Art. 6 Abs. 2 LRDP. Die Voraussetzungen dieses Artikels waren jedoch nicht gegeben.

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