Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Geschiedener Vater verlangt Berichtigung der Daten in der schulischen Datenbank

Kanton Genf – 19.05.1998

Geschiedener biologischer Vater, welcher jeglichen Kontakt, Besuchsrecht und elterliche Sorge zur Tochter verloren hat, verlangt eine Berichtigung der Daten in der schulischen Datenbank (BDS; als Vater figurierte der Name des neuen Ehemannes der Exfrau). Beschwerde der Exfrau bei der Informatikkontrollkommission des Staates (CCIE), Beschwerde verworfen. Beschwerde beim Verwaltungsgericht, Beschwerde verworfen. Die Möglichkeit, dass der biologische Vater Zugang zu den Daten seiner Tochter hat ist zulässig. Er hat das Recht die Verwaltungsbehörde auf die Unkorrektheit der Daten hinzuweisen. Jedoch hat er kein Recht, die Berichtigung zu verlangen, da die Behörden eine Berichtigung von Amtes wegen vorzunehmen haben. Es liegt keine Verletzung der Vertraulichkeit gemäss LITAO vor bei Übergabe der BDS Karte dem Kind.

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