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Veröffentlichung von Personendaten im Fahrzeughalterverzeichnis durch das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt

Kanton Freiburg – 12.10.2001

Veröffentlichung von Personendaten im Fahrzeughalterverzeichnis durch das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt. Einspruch von X. gegen die Veröffentlichung seiner Personendaten im Fahrzeughalterverzeichnis durch das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (OCN). Die Veröffentlichung dieser Daten findet seine Rechtsgrundlage im DSG. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Blockierung der Veröffentlichung (im Autoindex) zu verlangen, wenn ein aktuelles, schutzwürdiges und konkretes Interesse besteht, auf welches sich die betroffene Person stützen kann. Bemerkung: Gegen diesen Entscheid wurde eine Beschwerde bei der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission (EDÖK) eingelegt. Diese hat die vom Bundesgericht benutzten Kriterien zu restriktiv ausgelegt (Entscheid vom 22.05.2003, JAAC 68.69).

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