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Arbeitsrecht: Änderung des Beschäftigungsgrades und Aufhebung einer Verwarnung

Kanton Freiburg – 17.06.2014

Es handelt sich vorliegend um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit, die die Fragen der Abänderbarkeit des Beschäftigungsgrades (E. 3 und 4) und der Aufhebung der Verwarnung, nach deren Bekanntgabe die Arbeitnehmerin selbst erklärt hat, das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen zu beenden. Was die Aufhebung der Verwarnung betrifft ist auf die Beschwerde mangels aktuellen und direkten Interesses nicht einzutreten (E. 2). Für die Frage der Anwendbarkeit des kantonalen Datenschutzgesetzes vgl. E. 2 c.

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