Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erstellte Aktennotizen

Kanton Bern – 22.09.2008

Aktenvernichtung. In der strittigen Aktennotiz sind keine besonders schützenswerten Daten im Sinn von Art. 3 KDSG enthalten. Da die Aktennotiz in Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe erstellt wurde, besteht für eine integrale Vernichtung kein Raum.

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