Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Einsichtsrecht in Polizeibericht und Anspruch auf Berichtigung und Gegendarstellung
Kanton Bern – 20.12.2002
Der Anspruch auf Vernichtung ist als Recht der Betroffenen ausgestaltet, nicht aber als Pflicht der Behörden. Wobei es eine Ausnahme gibt, nämlich wenn eine betroffene Person ihr Einsichtsrecht geltend macht. Kein Anspruch auf Berichtigung und Gegendarstellung, wenn die Personendaten schon vernichtet sind.