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Einsicht in psychiatrische Behandlungsunterlagen

Kanton Bern – 26.06.2012

Einsicht in psychiatrische Behandlungsunterlagen, insbesondere hinsichtlich Angaben von Angehörigen der Patientin. Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Patientin und den Interessen der Angehörigen. Definition des Umfangs der Behandlungsunterlagen; enthalten auch Berichte von Drittpersonen über die Patientin oder Patienten.

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