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Unfallversicherung: Anspruch auf Akteneinsicht.
Kanton Bern – 16.02.2004
Unfallversicherung: Anspruch auf Akteneinsicht. Das Begehren steht nicht im Zusammenhang mit sozialversicherungsrechtlichen Leistungsansprüchen der Beschwerdeführerin selbst, sondern erfolgt gestützt auf datenschutzrechtliche Bestimmungen. Das Verwaltungsgericht ist somit nicht zuständig zur Beurteilung einer Rechtsverweigerungsbeschwerde wegen nicht gewährter Akteneinsicht.