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Missbrauch eines Zweitzugangs eines Notars zum elektronischen Grundbuch des Kantons Tessin.

Kanton Tessin – 04.02.2013

Missbrauch eines Zweitzugangs eines Notars zum elektronischen Grundbuch des Kantons Tessin. Verstoss gegen Art. 4 Abs. 3 DSG, da die Personendaten nicht zu notariellen Zwecken verwendet wurden. Die Inhaberin des Zugangs hat ebenfalls gegen das DSG verstossen, da es nicht ausreicht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Dritte nicht durch ihren Zugang auf Personendaten zugreifen können. Die Hauptinhaberin eines Zugangs ist für die Handlungen der Inhaberin des Zweitzugangs verantwortlich.

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