Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
Details
Missbräuchliche Weitergabe von Daten
Kanton Tessin – 09.08.2011
Missbräuchliche Weitergabe von Daten. Für eine missbräuchliche Weitergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 3 des kantonalen Datenschutzgesetzes reicht aus, dass Personendaten zur Verfügung gestellt werden, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht. Nicht beachtlich ist, ob die Empfängerin von den persönlichen Daten tatsächlich Kenntnis genommen hat.