Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Recht auf Beschaffung von Informationen durch eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
Kanton Tessin – 09.10.2002
Beschwerde von A. gegen Gemeinde X., weil diese ihm seine Aufenthaltsbewilligung nicht erneuern will. Diese holt Informationen zu A. bei verschiedenen Behörden und Privaten, unter Anderem bei der Wohnsitzgemeinde Y. von A., ein. A. beruft sich auf die Verletzung des LPDP (kantonales Gesetz zum Schutz von Personendaten). Die Gemeinde X. hat ein schutzwürdiges Interesse an die Beschaffung dieser Informationen, da Anhaltspunkte darauf hinwiesen, dass A. in Tat und Wahrheit gar nicht in Y. wohnte. Die Behörden haben das Recht Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu sammeln. Dieser Grundsatz gilt erst Recht, wenn sich diese im Falle einer Beschwerde zu verteidigen haben. Argumentation der Gemeinde, bei welcher solche Daten nicht vom LPDP geschützt sind, verworfen. Datenerhebung durch die Gemeinde berechtigt. Des Weiteren wäre es unmöglich gewesen, diese Informationen direkt bei A. einzuholen (9 LPDP). Beschwerde abgewiesen.