Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

Details

KVG, Schutz medizinischer Daten unterliegt dem Arztgeheimnis.

Kanton Tessin – 04.01.2000

Weigerung der Übermittlung von Informationen an die zuständige Behörde durch einen Arzt was zu einer Leistungsverweigerung seitens der Krankenkasse geführt hat. Die Daten hätten übermittelt werden müssen, da das System des KVG einen hinreichenden Datenschutz sicherstellt, indem Informationen nur von Arzt zu Arzt übermittel werden und nur solche, die der Krankenkasse nützlich sind.

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