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Offenlegung von Namen von Steuerschuldnern

Kanton Solothurn – 09.12.2013

Bekanntgabe der Namen von Steuerschuldnern an einer Gemeindeversammlung (entgegen erteilter aufschiebender Wirkung durch das Verwaltungsgericht). Fehlende gesetzliche Grundlage. Art. 26 SchKG (Verbot der Publikation von Verlustscheinen). Feststellung der Rechtswidrigkeit der Publikation.

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