Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Einsicht in die Akten eines abgeschlossenen Einbürgerungsverfahrens

Kanton Basel-Land – 24.06.1992

Verhältnismässigkeitsprinzip und Interessenabwägung. Bei dieser Interessenabwägung ist den Verwaltungsbehörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen, weshalb bei deren Überprüfung das Gericht Zurückhaltung übt. § 19 des kantonalen DSG.

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