Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
Details
Aufbewahrung gerichtlicher Akten für die Sachverhaltsabklärung
Kanton Zug – 22.01.1999
Aufbewahrung gerichtlicher Akten für die Sachverhaltsabklärung, Eingriff in persönliche Freiheit durch Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Daten, Voraussetzung zur Aufbewahrung von Fotos.