Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
Details
Einsicht in Informationen über Höhe und Anzahl von Taggeldern von Handelsrichtern in einem bestimmten Geschäft
Kanton Zürich – 22.09.2010
Anwendbarkeit der Bestimmungen über die passive Information des kantonalen Datenschutzgesetzes. Fragliche Informationen sind (allerdings keine besonders schützenswerten) Personendaten. Höhere Gewichtung der Interessen der Handelsrichter an Geheimhaltung – im Unterschied zur öffentlichkeitsbezogenen, im Dienst des allgemeinen Interesses stehenden Tätigkeit der Exekutive. Auch keine Möglichkeit der Anonymisierung.