Weiterbildung

Die Weiterbildung des Staatspersonals im Kanton Freiburg ist in der Verordnung über die Ausbildung des Staatspersonals (RSF 122.70.13) geregelt.

Weiterbildungsanspruch

Alle Mitarbeitenden haben pro Jahr Anspruch auf:

  • 3 Tage (25,2 Stunden) Bildungsurlaub für interne oder externe Weiterbildungen.

  • Zusätzlich 2 Tage (16,8 Stunden) Bildungsurlaub für die Weiterbildung in Partnersprachen.

Kosten und Beteiligungen

  • Die vom Staat angebotenen Kurse (einschliesslich Sprachkurse im Sprachzentrum) sind für das Personal kostenlos.

  • Bei externen Weiterbildungen prüft die Direktion jeden Fall individuell. Der Beitrag des Arbeitgebers richtet sich nach der Relevanz der Weiterbildung für die ausgeübte Funktion. Die Kostenbeteiligung kann 0 %, 25 %, 50 %, 75 % oder 100 % betragen.

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Aus- und Weiterbildung des Staatspersonals (RSF 122.70.13).

Weiterbildungsfonds

Die Weiterbildung der wissenschaftlichen Mitarbeitenden der Universität Freiburg ist ein besonderes Anliegen der CSWM. Fortbildungsveranstaltungen verschiedenster Art bieten dem Mittelbau die Möglichkeit, neue Impulse sowohl in die eigene wissenschaftliche Forschung als auch in die didaktische und wissenschaftliche Arbeit an der Universität einfliessen zu lassen. Weiterbildung ist daher für die aktuelle universitäre Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeitenden ebenso wichtig wie für deren berufliches Fortkommen.

Der Weiterbildungsfonds CSWM, verwaltet durch die Weiterbildungskommission des CSWM, bietet den CSWM-Mitgliedern finanzielle Unterstützung (Spesenentschädigungen) im Rahmen ihrer Weiterbildungsaktivitäten (Tagungen etc.) an. Dieser Fonds wird durch das Rektorat finanziert.

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Alle Informationen hierzu und die nötigen Dokumente für einen Antrag finden sich hier.

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Weiterbildungskommission

Die Unterstützungsbeiträge der CSWM richten sich ausschliesslich an die Mitglieder.

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