Geistiges Eigentum & Verträge

Der Technologie- und Wissenstransferdienst - Arbeitsbeziehungen (KTT-IR) berät Forschende bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen und der Aushandlung von Forschungsverträgen.

Es ist wichtig, sich mit der Abteilung KTT-IR in Verbindung zu setzen, sobald Sie mit der Industrie zusammenarbeiten, um einen effektiven Abschluss der Verträge zu ermöglichen und die Erfolgsaussichten des zukünftigen Projekts zu maximieren.

Der Service profitiert von den Fähigkeiten eines auf geistiges Eigentum und Vertragsrecht spezialisierten Anwalts. KTT-IR verhandelt und arbeitet bei Bedarf mit der Rechtsabteilung der Universität zusammen.

Kontakt - Wissens- und Technologietransferdienst (KTT) - Industrielle Beziehungen

Geistiges Eigentum

Erfindungen von Forschenden oder Erfindungen, zu denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Universität beigetragen haben, gehören dem Arbeitgeber, nämlich der Universität Freiburg (CO Art. 332).

Der Dienst KTT-IR bewertet, verwaltet und schützt das geistige Eigentum der Universität. Sie ergreift Massnahmen zum Schutz und zur Förderung des geistigen Eigentums und zum Austausch von Vorteilen mit Forschenden.

Geistiges Eigentum umfasst insbesondere Urheberrechte, Erfindungen, Modelle, Methoden und alle anderen Schöpfungen geistiger Natur, deren Schutz überwiegend gesetzlich geregelt ist. Es sei darauf hingewiesen, dass Know-how keine Frage des geistigen Eigentums ist.

Verträge

Die Mitarbeitenden von KTT-IR unterstützen Sie bei der Gestaltung, Verhandlung und Genehmigung von Verträgen mit der Industrie.

  • Lizenzvereinbarung
  • Forschungsauftrag
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
  • Materialübertragungsvereinbarung (MTA)
  • Servicevertrag
  • Andere