Assistenzärztinnen und -ärzte 

Die Weiterbildung in einer Lehrpraxis ist eine optimale Gelegenheit, neue Fähigkeiten zu entwickeln und zu beherrschen, und ermöglicht es, sich auf die eigene zukünftige Praxistätigkeit vorzubereiten. Jedes Jahr finanziert der Kanton Freiburg einige Stellen für Assistenzärzte und -ärztinnen und ermöglicht ihnen so, sich einige Monate lang in einer Praxis weiterzubilden.

Wenn Sie eine Assistenzzeit in der Praxis organisieren möchten, sollten Sie zunächst Kontakt mit den koordinierenden Ärzt∙inn∙en des Freiburger Curriculums für Hausarztmedizin (CFMF) aufnehmen, um gemeinsam zu klären, ob Ihr Profil die Rahmenbedingungen des CFMF erfüllt. Ist dies der Fall, wird für Sie ein Konto auf der Frimed-Plattform eingerichtet, über welches Sie die weitere Organisation durchführen können, indem Sie der Vorgehensweise zur Organisation einer Praxisassistenz folgen.

Wir wünschen Ihnen viel Spass während dieser Zeit der Weiterbildung!

  • Tipps zur Anmeldung

    Vereinbaren Sie so früh wie möglich (idealerweise am Ende Ihres Studiums) ein Gespräch mit einem/einer koordinierenden Arzt/Ärztin des CFMF, um Ihre Weiterbildung optimal zu planen.

    Bestimmen Sie den besten Zeitpunkt in Ihrer postgradualen Ausbildung, um eine Praxisassistenz zu absolvieren. Dies hängt nicht nur von Ihren Kenntnissen und Erfahrungen ab, sondern auch von Ihrer Persönlichkeit und Ihren Plänen für die Zukunft.

  • Hinweise zur Administration

    Lohn: Im Freiburger kantonalen Programm werden die Assistenzärzte und -ärztinnen vom Freiburger Spital (HFR) angestellt. Die kantonale Beteiligung beträgt 70% und die Beteiligung der ausbildenden Praxis 30% (Lohn + Arbeitgeberabgaben).

     Achtung! Es werden maximal 6 Monate bei 100% Beschäftigungsgrad mitfinanziert, Teilzeitanstellungen entsprechend länger, maximal 12 Monate bei 50%. Ein Total von 600% darf nicht überschritten werden und es werden nur ganze Monate akzeptiert. Es ist möglich, die Praxisassistenz im Programm über den mitfinanzierten Zeitraum hinaus weiterzuführen. Die gesamten Lohnkosten für maximal 6 weitere Monate bei BG 100% werden dann vollständig der Lehrpraxis in Rechnung gestellt. 

    Berufshaftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung des Lehrarztes oder der Lehrärztin muss den Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung einschliessen. Die allgemeinen Bedingungen des Versicherungsvertrags sind zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

     Achtung! Die Haftpflichtversicherung muss ausdrücklich Assistenzärzte/-ärztinnen einschliessen und nicht nur Vertretungsärzte/-ärztinnen oder Studierende.

    Rechnungen: Die Leistungen der Assistenzärztin bzw. des Assistenzarztes werden über die ZSR-Nr. des Lehrarztes bzw. der Lehrärztin in Rechnung gestellt. Der Tarmed gilt in gleicher Weise wie für die ausbildenden Ärztinnen und Ärzte.

    Die Kantone betreiben eigene Programme für ihre angehenden Haus- oder Kinderärztinnen und -ärzte. Die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM) kann ein Praktikum mitfinanzieren, wenn dies über das kantonale Programm nicht möglich ist. Zögern Sie also nicht, sich mit der Koordinationsstelle Ihres Kantons oder der Stiftung WHM in Verbindung zu setzen. Sie werden immer mit einem Lächeln empfangen.

  • Dreiparteien-Vertrag

    Sobald Ihr Antrag auf Mitfinanzierung vom CFMF angenommen wurde, arbeitet die Personalabteilung des HFR einen Dreiparteienvertrag zwischen der Assistenzärztin oder dem Assistenzarzt, der ausbildenden Ärztin oder dem ausbildenden Arzt, dem CFMF und dem HFR aus.

    Dieser Vertrag enthält auch Anhänge, welche die Assistenzärzte oder Assistenzärztinnen vor Beginn der Praxisassistenz zur Kenntnis nehmen müssen:

    Das Gesundheitsgesetz (GesG)

    Der Ethikkodex von der FMH

    Die Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag

  • Coaching

    Wie sollte die ideale Weiterbildung in der Hausarztmedizin oder Pädiatrie aussehen?

    Die Weiterbildung in der Praxis zum Facharzt für Allgemeine Innere Medizin oder Pädiatrie offeriert viele anerkannte Optionen auch ausserhalb des gewählten Fachgebiets. Wenn Sie sich so früh wie möglich Gedanken über die Wahl und den Zeitpunkt der verschiedenen Rotationen machen, können Sie Ihre Weiterbildungszeit optimal nutzen.

    Im Freiburger Programm wird ein Coaching von den koordinierenden Ärzt∙inn∙en angeboten, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und umfassender Kenntnisse der Weiterbildung sowohl für die Studierenden als auch für die Assistenzärzte und -ärztinnen wertvolle Ansprechpartner sind.

  • Nach der Praxisassistenz

    Nach Abschluss Ihrer Praxisassistenz setzen Sie Ihre Weiterbildung fort und erwerben Ihren Eidgenössischen Facharzttitel in Allgemeiner Innerer Medizin oder Pädiatrie. Das Abenteuer geht weiter!

    Hier sind einige nützliche Links für Ihre weitere Karriere:

    mfe l Haus- und Kinderärzte Schweiz

    Kollegium für Hausarztmedizin (KHM)

    Junge Haus- und KinderärztInnen Schweiz (JHaS)

    Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM - SSMIG – SSGIM)

    MFÄF | Médecins Fribourg – Ärztinnen Freiburg

    Institut für Hausarztmedizin (IHM), UniFr