Öffentliches Verfahrensrecht
UE-DDR.00813
Dozenten-innen: Stöckli Andreas, Waldmann Bernhard |
Kursus: Master |
Art der Unterrichtseinheit: Seminar |
ECTS: 5 |
Sprache-n: Deutsch |
Semester: FS-2020 |
Das Seminar zum öffentlichen Verfahrensrecht versteht sich als praktische Ergänzung zu den Masterkursen „Verwaltungsverfahren“ und „Öffentliches Prozessrecht“. Dabei wird das Abfassen von Parteieingaben (Gesuch um Erlass einer Verfügung, Rechtsmittel) mit der Abhandlung von verfahrensrelevanten und materiellrechtlichen Fragestellungen verknüpft. Zu diesem Zweck wird jedem Studenten bzw. jeder Studentin ein Falldossier mit einer spezifischen Aufgabe zur Verfügung gestellt.
Das Seminar beginnt mit einer Einführungsveranstaltung, an welcher die Teilnehmenden in die Aufgabenstellung eingewiesen werden und eine theoretische Einführung in das Verfassen von Beschwerdeschriften im Verwaltungsverfahren erhalten. Anschliessend steht den Studierenden ein Zeitraum für das Verfassen der Rechtsschriften zur Verfügung. An einer Schlussveranstaltung sollen die wichtigsten Erfahrungen ausgetauscht und mit einem Referat eines Praktikers bzw. einer Praktikerin abgerundet werden. Ausserdem erhalten die Studierenden eine individuelle Rückmeldung zu ihrer Rechtsschrift.
Das Seminar wird im Verlauf des Frühjahrssemesters 2020 durchgeführt.
Daten:
Die Einführungsveranstaltung findet statt am Dienstag, 18. Februar 2020 von 16.15-18.00 Uhr, im Institut für Föderalismus (Av. Beauregard 1, 1. Stock).
Eingabefrist für die schriftliche Arbeit (maximal 20 Seiten bzw. 60‘000 Zeichen, inkl. Leerschläge) ist der Freitag, 24. April 2020.
Die Schlussveranstaltung findet voraussichtlich am Mittwoch, 24. Juni 2020 statt.
Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossener Masterkurs "Verwaltungsverfahren" oder "Öffentliches Prozessrecht"
Einschreibung:
Per E-Mail mit Angabe der Studentennummer an franziska.raaflaub@unifr.ch (Anmeldeschluss ist der 31. Dezember 2019). Die Teilnahme ist auf 20 Studierende beschränkt.
Prüfungen
Die schriftliche Arbeit wird benotet.
Lernziele
Die Studierenden sind in der Lage, eine Rechtsschrift selbständig zu verfassen.
Insbesondere
- wissen sie, wie das Deckblatt zu gestalten ist;
- wie die Rechtsschrift aufgebaut werden muss;
- wie Rechtsbegehren formuliert werden müssen;
- welche formellen Vorfragen in welcher Form abzuhandeln sind;
- wie die Begründung in einer Beschwerde abzufassen ist.
Dokumentation
Allfällige Dokumente werden an der Einführungsveranstaltung abgegeben.