Publikationsdatum 10.11.2022

Güterabwägung bei Tierversuchsanträgen. Wegleitung für Antragstellende


Güterabwägung bei Tierversuchsanträgen

Forschende, die in der Schweiz einen Tierversuch durchführen wollen, müssen einen formellen Antrag stellen. Gemäss Tierschutzgesetz ist es ihre Pflicht, neben wissenschaftlichen auch ethische Erwägungen vorzunehmen. Dies geschieht mittels Güterabwägung – eine mehrstufige und anspruchsvolle Aufgabe. Die KTVE hat eine Wegleitung erarbeitet, die Orientierung und Unterstützung für die Durchführung bietet.

Die Wegleitung wurde 2022 in einer revidierten Fassung veröffentlicht. Das Zielpublikum sind nicht nur die Forschenden, sondern auch Tierschutzbeauftragte, Mitglieder von kantonalen Tierversuchskommissionen und Bewilligungsbehörden bei der Beurteilung der Tierversuchsanträge.

Matthias Eggel (UniFR_ESH Mitarbeiter) ist Mitglied der Kommission und Ko-Author der Veröffentlichung.

Alle Infos und der aktualisierte Bericht auf https://www.samw.ch/de/Projekte/Uebersicht-der-Projekte/Tierversuche.html