Prüfungen/Validierungen

Das akademische Jahr im Überblick

  • Semester

    Das akademische Jahr der Universität ist in zwei Semester unterteilt:

    • Herbstsemester
    • Frühlingssemester
  • Prüfungssessionen

     Die Prüfungen/Examen finden in drei Prüfungssessionen statt.

    • Wintersession: Dem Herbstsemester zugeordnet
    • Sommersession: Dem Frühlingssemester zugeordnet
    • Herbstsession: Dem Frühlingssemester zugeordnete Session

Aktuelle Fristen/Termine 

  • Prüfungen Winter 2026

    Prüfungsperioden: 19.12.2025 und 05.01. – 13.02.2026
    Prüfungseinschreibung: 08.09. – 07.11.2025
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 08.09. – 05.12.2025
    Validierungsfrist: 27.02.2026
    Promotionsfeier: 03.06.2026

    Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.

  • Prüfungen Sommer 2026

    Prüfungsperiode: 18.05. – 19.06.2026
    Prüfungseinschreibung: 09.02. – 10.04.2026
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 09.02. – 15.05.2026
    Validierungsfrist: 03.07.2026
    Promotionsfeier: 11.12.2026

    Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.

  • Prüfungen Herbst 2026

    Prüfungsperiode: 17.08. – 11.09.2026
    Prüfungseinschreibung: 29.06. – 31.07.2026
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 29.06. – 07.08.2026
    Validierungsfrist: 25.09.2026
    Promotionsfeier: 11.12.2026

    Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.

Prüfungsmodalitäten

  • Wiederholung nicht bestandener Leistungsnachweise

    Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann in der Regel einmal wiederholt werden (zweiter Versuch). Für nähere Informationen konsultieren Sie Ihren Studienplan sowie das Studienreglement.

  • 3. Versuch

    Gemäss Art. 24 des Studienreglements vom 19. September 2024 können Studierende auf Antrag beim zuständigen Sekretariat in jedem Studienprogramm einmalig einen dritten Versuch für einen einzelnen Leistungsnachweis erhalten.

    Weitere Informatonen zum Vorgehen

  • Nachteilsausgleich
    • Bitte melden Sie sich frühzeitig vor jeder Prüfung per Mail beim Sekretariat, wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde.
       E-Mail
    • Hier finden Sie alle Informationen zum Einreichen eines Gesuches.

Anerkennung Studienleistungen

  • Vorgehen

    Sie haben bereits an einer anderen (anerkannten) Hochschule oder Fakultät der Unifr studiert und möchten die Anerkennung dieser erbrachten Studienleistungen prüfen lassen, dann gehen Sie wie folgt vor.

    Beachten Sie, dass der Umfang der durch Anerkennung erworbenen ECTS-Kreditpunkte höchstens die Hälfte der zu validierenden Studienleistungen betragen darf.

    Weitere Informationen

Validierung

  • Studienprogramme

    Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob Ihr Studienprogramm rechtzeitig validiert ist. Für Fragen im Zusammenhang mit der Validierung Ihres Studienprogrammes nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat Erziehungswissenschaften Kontakt auf:  E-Mail

Masterarbeit

  • Einreichung der Masterarbeit

    Eine Masterarbeit gilt als eingereicht, wenn sowohl die elektronische als auch das gedruckte Exemplar beim Dekanat der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften eingereicht und die Gebühren bezahlt wurden. Eine Masterarbeit kann nicht in den Wochen eingereicht werden, in denen das Dekanat geschlossen ist (siehe Fakultätskalender).

    Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die oder der Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Studierende, die alle Anforderungen des Studiengangs (mit Ausnahme der Verteidigung der Masterarbeit) erfüllt haben und ihre Masterarbeit vor Beginn des nächsten Semesters einreichen, müssen für dieses keine neuen Semestergebühren bezahlen. 

  • Abgabe im Herbstsemester 2025

    Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Woche 7/2026

  • Abgabe im Frühlingssemester 2026

    Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Woche 37/2026

Prüfungsdaten

Erziehungswissenschaften

Psychologie

Fakultätskalender

Die Einschreibung erfolgt über das Portal my.unifr.ch/GEFRI.

Infos zum Studium