Prüfungen/Examen

Das akademische Jahr der Universität ist in zwei Semester unterteilt:

  • Herbstsemester
  • Frühlingssemester

 Die Prüfungen/Examen finden in drei Prüfungssessionen statt.

  • Wintersession: Dem Herbstsemester zugeordnet
  • Sommersession: Dem Frühlingssemester zugeordnet
  • Herbstsession: Dem Frühlingssemester zugeordnete Session

Aktuelle Fristen/Termine 

  • Prüfungen Winter 2026

    Prüfungsperioden: 19.12.2025 und 05.01. – 13.02.2026
    Prüfungseinschreibung: 08.09. – 07.11.2025
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 08.09. – 05.12.2025
    Validierungsfrist: 27.02.2026
    Promotionsfeier: 03.06.2026

    Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.

  • Prüfungen Sommer 2026

    Prüfungsperiode: 18.05. – 19.06.2026
    Prüfungseinschreibung: 09.02. – 10.04.2026
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 09.02. – 15.05.2026
    Validierungsfrist: 03.07.2026
    Promotionsfeier: 11.12.2026

    Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.

  • Prüfungen Herbst 2026

    Prüfungsperiode: 17.08. – 11.09.2026
    Prüfungseinschreibung: 29.06. – 31.07.2026
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 29.06. – 07.08.2026
    Validierungsfrist: 25.09.2026
    Promotionsfeier: 11.12.2026

    Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.

Prüfungsmodalitäten

  • Versuche: Ein nicht bestandener Leistungsnachweis entspricht einem Misserfolg und kann einmal wiederholt werden. Auf Antrag bei dem für das betreffende Studienprogramm zuständigen Departements-sekretariat können Studierende in jedem Studienprogramm der Fakultät für einen einzigen Leistungsnachweis und nur ein einziges Mal einen dritten Versuch erhalten.
  • Jede Unterrichtseinheit, zu welcher die oder der Studierende eingeschrieben ist, muss spätestens in der vierten Prüfungssession, die auf die Einschreibung in diese Unterrichtseinheit folgt, bestanden sein. Das Nichtbefolgen dieser Regel oder ein Misserfolg in dieser Prüfungssession zieht einen endgültigen Misserfolg in dieser Unterrichtseinheit nach sich.
  • Rechtsgrundlage

Einreichung der Masterarbeit

Eine Masterarbeit gilt als eingereicht, wenn sowohl die elektronische als auch das gedruckte Exemplar beim Dekanat der Fakultät eingereicht und die Gebühren bezahlt wurden. Eine Masterarbeit kann nicht in den Wochen eingereicht werden, in denen das Dekanat geschlossen ist (siehe Fakultätskalender)

Fakultätskalender

Informationen

Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die oder der Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Studierende, die alle Anforderungen des Studiengangs (mit Ausnahme der Verteidigung der Masterarbeit) erfüllt haben und ihre Masterarbeit vor Beginn des nächsten Semesters einreichen, müssen für dieses keine neuen Semestergebühren bezahlen. 

Prüfungsdaten

Erziehungswissenschaften

Psychologie

Fakultätskalender

Die Einschreibung erfolgt über das Portal my.unifr.ch/GEFRI.

Infos zum Studium

Nachteilsausgleich

Bitte melden Sie sich frühzeitig vor jeder Prüfung per Mail beim Sekretariat, wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde.

 E-Mail

Gesuche einreichen

Studiendauer

Verlängerung
Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Diese müssen beim Dekanatsrat schriftlich mindestens dreissig Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit des letzten befugten Studiensemesters eingereicht werden und eine kurze Darlegung der Gründe enthalten.

Informationen