Prüfungen/Examen

Das akademische Jahr der Universität ist in zwei Semester unterteilt:

  • Herbstsemester
  • Frühlingssemester

 Die Prüfungen/Examen finden in drei Prüfungssessionen statt.

  • Wintersession: Dem Herbstsemester zugeordnet
  • Sommersession: Dem Frühlingssemester zugeordnet
  • Herbstsession: Dem Frühlingssemester zugeordnete Session

Aktuelle Fristen/Termine 

  • Prüfungen Herbst 2025

    Prüfungsperiode: 18.08. - 12.09.2025
    Prüfungseinschreibung: 30.06. - 31.07.2025
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 30.06. - 11.08.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme BA: 19.09.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme MA: 19.09.2025
    Promotionsfeier Master: 29.11.2025 (Samstag)
    Promotionsfeier Bachelor: 29.11.2025 (Samstag)

  • Prüfungen Winter 2026

    Prüfungsperioden: 19.12.2025 und 05.01. – 13.02.2026
    Prüfungseinschreibung: 08.09. – 07.11.2025
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 08.09. – 05.12.2025
    Validierungsfrist Studienprogramme: 27.02.2026
    Promotionsfeier: 03.06.2026

  • Prüfungen Sommer 2026

    Prüfungsperiode: 18.05. – 19.06.2026
    Prüfungseinschreibung: 09.02. – 10.04.2026
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 09.02. – 15.05.2026
    Validierungsfrist Studienprogramme: 25.09.2026
    Promotionsfeier: 11.12.2026

  • Prüfungen Herbst 2026

    Prüfungsperiode: 17.08. – 11.09.2026
    Prüfungseinschreibung: 29.06. – 31.07.2026
    Annullierung der Prüfungseinschreibung: 29.06. – 07.08.2026
    Validierungsfrist Studienprogramme: 25.09.2026
    Promotionsfeier: 11.12.2026

Prüfungsmodalitäten

  • Versuche: Ein nicht bestandener Leistungsnachweis entspricht einem Misserfolg und kann einmal wiederholt werden. Auf Antrag bei dem für das betreffende Studienprogramm zuständigen Departements-sekretariat können Studierende in jedem Studienprogramm der Fakultät für einen einzigen Leistungsnachweis und nur ein einziges Mal einen dritten Versuch erhalten.
  • Jede Unterrichtseinheit, zu welcher die oder der Studierende eingeschrieben ist, muss spätestens in der vierten Prüfungssession, die auf die Einschreibung in diese Unterrichtseinheit folgt, bestanden sein. Das Nichtbefolgen dieser Regel oder ein Misserfolg in dieser Prüfungssession zieht einen endgültigen Misserfolg in dieser Unterrichtseinheit nach sich.
  • Rechtsgrundlage

Einreichung der Masterarbeit

Die Masterarbeit muss im Dekanat der Fakultät eingereicht werden. Eine Masterarbeit kann nicht in den Wochen eingereicht werden, in denen das Dekanat geschlossen ist (siehe Fakultätskalender)

Fakultätskalender

Informationen

Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die oder der Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Studierende, die alle Anforderungen des Studiengangs (mit Ausnahme der Verteidigung der Masterarbeit) erfüllt haben und ihre Masterarbeit vor Beginn des nächsten Semesters einreichen, müssen für dieses keine neuen Semestergebühren bezahlen. 

  • Herbstsemester 25

    Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Freitag, 13.02.2026

  • Frühlingssemester 26

    Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Freitag, 11.09.2026

Fakultätskalender

Fristen
Die Einschreibung erfolgt über das Portal my.unifr.ch/GEFRI.

Infos zum Studium

Nachteilsausgleich

Bitte melden Sie sich frühzeitig vor jeder Prüfung per Mail beim Sekretariat, wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde.

 E-Mail

Gesuche einreichen

Weitere Informationen