Prüfungen/Validierungen
Das akademische Jahr im Überblick
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Semester
Das akademische Jahr der Universität ist in zwei Semester unterteilt:
- Herbstsemester
- Frühlingssemester
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Prüfungssessionen
Die Prüfungen/Examen finden in drei Prüfungssessionen statt.
- Wintersession: Dem Herbstsemester zugeordnet
- Sommersession: Dem Frühlingssemester zugeordnet
- Herbstsession: Dem Frühlingssemester zugeordnete Session
Aktuelle Fristen/Termine
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Prüfungen Herbst 2026
Gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
- Prüfungsperiode: 17.08. – 11.09.2026
- Prüfungseinschreibung: 29.06. – 31.07.2026
- Annullierung Prüfungseinschreibung: 29.06. – 07.08.2026
- Validierungsfrist für Leistungsnachweise und Studienprogramme: 25.09.2026
- Diplomfeier: 11.12.2026
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Prüfung Winter 2027
Gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
- Prüfungsperiode: 18.12.2026 & 04.01. – 19.02.2027
- Prüfungseinschreibung: 24.08. – 06.11.2026
- Annullierung Prüfungseinschreibung: 24.08. – 04.12.2026
- Validierungsfrist für Leistungsnachweise und Studienprogramme: 05.03.2027
- Diplomfeier: 11.06.2027
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Prüfung Sommer 2027
Gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
- Prüfungsperiode: 31.05. – 02.07.2027
- Prüfungseinschreibung: 15.02. – 16.04.2027
- Annullierung Prüfungseinschreibung: 15.02. – 21.05.2027
- Validierungsfrist für Leistungsnachweise und Studienprogramme: 12.07.2027
- Diplomfeier: 10.12.2027
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Prüfung Herbst 2027
Gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
- Prüfungsperiode: 23.08. – 17.09.2027
- Prüfungseinschreibung: 16.07. – 06.08.2027
- Annullierung Prüfungseinschreibung: 16.07. – 13.08.2027
- Validierungsfrist für Leistungsnachweise und Studienprogramme: 24.09.2027
- Diplomfeier: 10.12.2027
Prüfungsmodalitäten
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Wiederholung nicht bestandener Leistungsnachweise
Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann in der Regel einmal wiederholt werden (zweiter Versuch). Für nähere Informationen konsultieren Sie Ihren Studienplan sowie das Studienreglement.
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3. Versuch
Gemäss Art. 24 des Studienreglements vom 19. September 2024 können Studierende auf Antrag beim zuständigen Sekretariat in jedem Studienprogramm einmalig einen dritten Versuch für einen einzelnen Leistungsnachweis erhalten.
Weitere Informatonen zum Vorgehen - Nachteilsausgleich
Anerkennung Studienleistungen
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Vorgehen
Sie haben bereits an einer anderen (anerkannten) Hochschule oder Fakultät der Unifr studiert und möchten die Anerkennung dieser erbrachten Studienleistungen prüfen lassen, dann gehen Sie wie folgt vor.
Beachten Sie, dass der Umfang der durch Anerkennung erworbenen ECTS-Kreditpunkte höchstens die Hälfte der zu validierenden Studienleistungen betragen darf.
Validierung
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Studienprogramme
Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob Ihr Studienprogramm rechtzeitig validiert ist. Für Fragen im Zusammenhang mit der Validierung Ihres Studienprogrammes nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat Erziehungswissenschaften Kontakt auf: E-Mail
Masterarbeit
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Einreichung der Masterarbeit
Eine Masterarbeit gilt als eingereicht, wenn sowohl die elektronische als auch das gedruckte Exemplar beim Dekanat der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften eingereicht und die Gebühren bezahlt wurden. Eine Masterarbeit kann nicht in den Wochen eingereicht werden, in denen das Dekanat geschlossen ist (siehe Fakultätskalender).
Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die oder der Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Studierende, die alle Anforderungen des Studiengangs (mit Ausnahme der Verteidigung der Masterarbeit) erfüllt haben und ihre Masterarbeit vor Beginn des nächsten Semesters einreichen, müssen für dieses keine neuen Semestergebühren bezahlen. (gemäss Leitlinien Einreichung der Masterarbeit, Art. 2.1)
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Abgabe an das Frühlingssemester 2026 angeschlossen
Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Woche 37/2026
Gleichen Sie die Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
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Abgabe an das Herbstsemester 2026 angeschlossen
Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Woche 7/2027
Gleichen Sie die Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
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Abgabe an das Frühlingssemester 2027 angeschlossen
Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Woche 37/2027
Gleichen Sie die Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
