Prüfungen/Examen
Das akademische Jahr der Universität ist in zwei Semester unterteilt:
- Herbstsemester
- Frühlingssemester
Die Prüfungen/Examen finden in drei Prüfungssessionen statt.
- Wintersession: Dem Herbstsemester zugeordnet
- Sommersession: Dem Frühlingssemester zugeordnet
- Herbstsession: Dem Frühlingssemester zugeordnete Session
Aktuelle Fristen/Termine
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Prüfungen Herbst 2025
Prüfungsperiode: 18.08. - 12.09.2025
Prüfungseinschreibung: 30.06. - 31.07.2025
Annullierung der Prüfungseinschreibung: 30.06. - 11.08.2025
Validierungsfrist Studienprogramme BA: 19.09.2025
Validierungsfrist Studienprogramme MA: 19.09.2025
Promotionsfeier Master: 29.11.2025 (Samstag)
Promotionsfeier Bachelor: 29.11.2025 (Samstag)Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
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Prüfungen Winter 2026
Prüfungsperioden: 19.12.2025 und 05.01. – 13.02.2026
Prüfungseinschreibung: 08.09. – 07.11.2025
Annullierung der Prüfungseinschreibung: 08.09. – 05.12.2025
Validierungsfrist Studienprogramme: 27.02.2026
Promotionsfeier: 03.06.2026Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
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Prüfungen Sommer 2026
Prüfungsperiode: 18.05. – 19.06.2026
Prüfungseinschreibung: 09.02. – 10.04.2026
Annullierung der Prüfungseinschreibung: 09.02. – 15.05.2026
Validierungsfrist Studienprogramme: 25.09.2026
Promotionsfeier: 11.12.2026Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
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Prüfungen Herbst 2026
Prüfungsperiode: 17.08. – 11.09.2026
Prüfungseinschreibung: 29.06. – 31.07.2026
Annullierung der Prüfungseinschreibung: 29.06. – 07.08.2026
Validierungsfrist Studienprogramme: 25.09.2026
Promotionsfeier: 11.12.2026Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
Prüfungsmodalitäten
- Versuche: Ein nicht bestandener Leistungsnachweis entspricht einem Misserfolg und kann einmal wiederholt werden. Auf Antrag bei dem für das betreffende Studienprogramm zuständigen Departements-sekretariat können Studierende in jedem Studienprogramm der Fakultät für einen einzigen Leistungsnachweis und nur ein einziges Mal einen dritten Versuch erhalten.
- Jede Unterrichtseinheit, zu welcher die oder der Studierende eingeschrieben ist, muss spätestens in der vierten Prüfungssession, die auf die Einschreibung in diese Unterrichtseinheit folgt, bestanden sein. Das Nichtbefolgen dieser Regel oder ein Misserfolg in dieser Prüfungssession zieht einen endgültigen Misserfolg in dieser Unterrichtseinheit nach sich.
- Rechtsgrundlage
Einreichung der Masterarbeit
Die Masterarbeit muss im Dekanat der Fakultät eingereicht werden. Eine Masterarbeit kann nicht in den Wochen eingereicht werden, in denen das Dekanat geschlossen ist (siehe Fakultätskalender)
Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die oder der Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Studierende, die alle Anforderungen des Studiengangs (mit Ausnahme der Verteidigung der Masterarbeit) erfüllt haben und ihre Masterarbeit vor Beginn des nächsten Semesters einreichen, müssen für dieses keine neuen Semestergebühren bezahlen.
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Herbstsemester 25
Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Freitag, 13.02.2026
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Frühlingssemester 26
Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Freitag, 11.09.2026
Prüfungsdaten
- Erziehungswissenschaften
Wintersession 2026 - PsychologieInformationen zu den Prüfungen
Nachteilsausgleich
Bitte melden Sie sich frühzeitig vor jeder Prüfung per Mail beim Sekretariat, wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde.
Studiendauer
Für alle von der Fakultät angebotenen Studiengänge ist die maximale Studiendauer auf das Dreifache der in Absatz 2 vorgesehenen Mindestsemesterzahl beschränkt.
Verlängerung
Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Diese müssen beim Dekanatsrat schriftlich mindestens dreissig Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit des letzten befugten Studiensemesters eingereicht werden und eine kurze Darlegung der Gründe enthalten.
