Prüfungen/Validierungen
Das akademische Jahr im Überblick
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Semester
Das akademische Jahr der Universität ist in zwei Semester unterteilt:
- Herbstsemester
- Frühlingssemester
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Prüfungssessionen
Die Prüfungen/Examen finden in drei Prüfungssessionen statt.
- Wintersession: Dem Herbstsemester zugeordnet
- Sommersession: Dem Frühlingssemester zugeordnet
- Herbstsession: Dem Frühlingssemester zugeordnete Session
Aktuelle Fristen/Termine
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Prüfungen Winter 2026
Prüfungsperioden: 19.12.2025 und 05.01. – 13.02.2026
Prüfungseinschreibung: 08.09. – 07.11.2025
Annullierung der Prüfungseinschreibung: 08.09. – 05.12.2025
Validierungsfrist: 27.02.2026
Promotionsfeier: 03.06.2026Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
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Prüfungen Sommer 2026
Prüfungsperiode: 18.05. – 19.06.2026
Prüfungseinschreibung: 09.02. – 10.04.2026
Annullierung der Prüfungseinschreibung: 09.02. – 15.05.2026
Validierungsfrist: 03.07.2026
Promotionsfeier: 11.12.2026Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
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Prüfungen Herbst 2026
Prüfungsperiode: 17.08. – 11.09.2026
Prüfungseinschreibung: 29.06. – 31.07.2026
Annullierung der Prüfungseinschreibung: 29.06. – 07.08.2026
Validierungsfrist: 25.09.2026
Promotionsfeier: 11.12.2026Bitte gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
Prüfungsmodalitäten
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Wiederholung nicht bestandener Leistungsnachweise
Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann in der Regel einmal wiederholt werden (zweiter Versuch). Für nähere Informationen konsultieren Sie Ihren Studienplan sowie das Studienreglement.
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3. Versuch
Gemäss Art. 24 des Studienreglements vom 19. September 2024 können Studierende auf Antrag beim zuständigen Sekretariat in jedem Studienprogramm einmalig einen dritten Versuch für einen einzelnen Leistungsnachweis erhalten.
Weitere Informatonen zum Vorgehen - Nachteilsausgleich
Anerkennung Studienleistungen
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Vorgehen
Sie haben bereits an einer anderen (anerkannten) Hochschule oder Fakultät der Unifr studiert und möchten die Anerkennung dieser erbrachten Studienleistungen prüfen lassen, dann gehen Sie wie folgt vor.
Beachten Sie, dass der Umfang der durch Anerkennung erworbenen ECTS-Kreditpunkte höchstens die Hälfte der zu validierenden Studienleistungen betragen darf.
Validierung
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Studienprogramme
Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob Ihr Studienprogramm rechtzeitig validiert ist. Für Fragen im Zusammenhang mit der Validierung Ihres Studienprogrammes nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat Erziehungswissenschaften Kontakt auf: E-Mail
Masterarbeit
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Einreichung der Masterarbeit
Eine Masterarbeit gilt als eingereicht, wenn sowohl die elektronische als auch das gedruckte Exemplar beim Dekanat der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften eingereicht und die Gebühren bezahlt wurden. Eine Masterarbeit kann nicht in den Wochen eingereicht werden, in denen das Dekanat geschlossen ist (siehe Fakultätskalender).
Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die oder der Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Studierende, die alle Anforderungen des Studiengangs (mit Ausnahme der Verteidigung der Masterarbeit) erfüllt haben und ihre Masterarbeit vor Beginn des nächsten Semesters einreichen, müssen für dieses keine neuen Semestergebühren bezahlen.
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Abgabe im Herbstsemester 2025
Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Woche 7/2026
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Abgabe im Frühlingssemester 2026
Letztmögliche Frist für die Abgabe der Masterarbeit: Woche 37/2026
Prüfungsdaten
Erziehungswissenschaften
Psychologie
