Reglemente & Validierungen
Schriftliche Arbeiten
Hilfe beim Verfassen von Arbeiten:
SchreibleitfadenEhrenwörtliche Erklärung
Die folgenden Richtlinien beinhalten detailliertere Regelungen zu den jeweiligen Arbeiten:
Seminararbeiten: Regelung der Betreuung, Einreichung und Bewertung von Seminararbeiten BA_MABachelorarbeiten: Regelung der Betreuung, Einreichung und Bewertung von Bachelorarbeiten Richtlinien MasterarbeitRichtlinien PraktikaWeitere Dokumente zu den Prüfungen finden Sie hier.
Validierung der Studienprogramme
Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob Ihr Studienprogramm rechtzeitig validiert ist. Für Fragen im Zusammenhang mit der Validierung Ihres Studienprogrammes nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat Erziehungswissenschaften Kontakt auf: E-Mail
Einreichung der Masterarbeit
Einreichung der Masterarbeit: Die Masterarbeit muss im Dekanat der Fakultät eingereicht werden. Eine Masterarbeit kann nicht in den Wochen eingereicht werden, in denen das Dekanat geschlossen ist (siehe Fakultätskalender)
Zum Zeitpunkt der Einreichung muss die oder der Studierende an der Universität Freiburg immatrikuliert sein. Studierende, die alle Anforderungen des Studiengangs (mit Ausnahme der Verteidigung der Masterarbeit) erfüllt haben und ihre Masterarbeit vor Beginn des nächsten Semesters einreichen, müssen für dieses keine neue Semestergebühren bezahlen.
Fristen
Der Fakultätskelander gibt Ihnen Auskunft über die während Ihres Studiums einzuhaltenden Fristen.
Studiendauer
Für alle von der Fakultät angebotenen Studiengänge ist die maximale Studiendauer auf das Dreifache der in Absatz 2 vorgesehenen Mindestsemesterzahl beschränkt.
Verlängerung
Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Diese müssen beim Dekanatsrat schriftlich mindestens dreissig Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit des letzten befugten Studiensemesters eingereicht werden und eine kurze Darlegung der Gründe enthalten.