Lehrveranstaltungen
Vorlesungsverzeichnis
-
Übersicht der Lehrveranstaltungen
Detaillierte Informationen zu den Unterrichtseinheiten sind im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt.
Einschreibung Kurs/Examen
-
Einschreibung über MyUnifr
- Sie müssen sich zwingend innerhalb der jeweiligen Fristen gemäss Fakultätskalender sowohl in die Unterrichtseinheiten wie auch in die Prüfung über den virtuellen Schalter MyUnifr einschreiben.
- Die Einschreibung für die Prüfung setzt die Einschreibung für die entsprechende Unterrichtseinheit voraus.
- Zwischenprüfung Grundlagen der Erziehungswissenschaften und Bachelor-Minor-Prüfung: Sie können sich via MyUnifr oder bis spätestens 10 Arbeitstage vor der Prüfung via Sekretariat zur Prüfung anmelden.
-
Ausschreibung
Möchten Sie eine Unterrichtseinheit nicht mehr besuchen oder eine Prüfung später ablegen, müssen Sie sich zwingend innerhalb der jeweiligen Fristen gemäss Fakultätskalender über den virtuellen Schalter MyUnifr ausschreiben.
-
Weitere Informationen
Weitere Informationen über Kurse und Examen finden Sie hier.
Aktuelle Fristen/Termine
-
Fristen Frühlingssemester 2026
Gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
- Frühlingssemester: 16.02. – 29.05.2026
- Einschreibung Unterrichtseinheit (UE): 09.02. – 06.03.2026
- Annullierung Einschreibung UE: 09.02. – 10.04.2026
- Frist Einreichung Gesuche Zulassung «sur dossier»: 30.10.2026 des Jahres vor dem geplanten Studienbeginn A
- Frist Gesuch Studienzeitverlängerung für das HS: 29.04.2026 B
- Änderung Studiengänge und Studienprogramme Nicht konsekutiver Master: 13.02.2026
- Änderung Studiengänge und Studienprogramme Bachelor und konsekutiver Master: 27.02.2026
Erklärungen
- A Zulassungsreglement Art. 3: Kandidatinnen und Kandidaten, welche ein Zugangsexamen ablegen möchten, müssen beim Dekanat bis spätestens am 30. Oktober des Jahres vor dem geplanten Studienbeginn ein Gesuch einreichen.
- B Studienreglement Art. 10 Abs. 9: Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Die Anträge müssen beim Dekanatsrat schriftlich mindestens dreissig Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit des letzten befugten Studiensemesters eingereicht werden und eine kurze Darlegung der Gründe enthalten.
-
Fristen Herbstsemester 2026
Gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
- Herbstsemester: 14.09. – 18.12.2026
- Einschreibung Unterrichtseinheit (UE): 24.08. – 02.10.2026
- Annullierung Einschreibung UE: 24.08. – 06.11.2026
- Frist Einreichung Gesuche Zulassung «sur dossier»: 30.10.2026 des Jahres vor dem geplanten Studienbeginn A
- Frist Gesuch Studienzeitverlängerung für das FS: 18.11.2026 B
- Änderung Studiengänge und Studienprogramme Nicht konsekutiver Master: 04.09.2026
- Änderung Studiengänge und Studienprogramme Bachelor und konsekutiver Master: 18.09.2026
Erklärungen
- A Zulassungsreglement Art. 3: Kandidatinnen und Kandidaten, welche ein Zugangsexamen ablegen möchten, müssen beim Dekanat bis spätestens am 30. Oktober des Jahres vor dem geplanten Studienbeginn ein Gesuch einreichen.
- B Studienreglement Art. 10 Abs. 9: Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Die Anträge müssen beim Dekanatsrat schriftlich mindestens dreissig Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit des letzten befugten Studiensemesters eingereicht werden und eine kurze Darlegung der Gründe enthalten.
-
Fristen Frühlingssemester 2027
Gleichen Sie diese Daten stets mit dem Fakultätskalender ab.
- Frühlingssemester: 22.02. – 04.06.2027
- Einschreibung Unterrichtseinheit (UE): 15.02. – 12.03.2027
- Annullierung Einschreibung UE: 15.02. – 16.04.2027
- Frist Einreichung Gesuche Zulassung «sur dossier»: 30.10.2026 des Jahres vor dem geplanten Studienbeginn A
- Frist Gesuch Studienzeitverlängerung für das HS: 04.05.2027 B
- Änderung Studiengänge und Studienprogramme Nicht konsekutiver Master: 19.02.2027
- Änderung Studiengänge und Studienprogramme Bachelor und konsekutiver Master: 05.03.2027
Erklärungen
- A Zulassungsreglement Art. 3: Kandidatinnen und Kandidaten, welche ein Zugangsexamen ablegen möchten, müssen beim Dekanat bis spätestens am 30. Oktober des Jahres vor dem geplanten Studienbeginn ein Gesuch einreichen.
- B Studienreglement Art. 10 Abs. 9: Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Die Anträge müssen beim Dekanatsrat schriftlich mindestens dreissig Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit des letzten befugten Studiensemesters eingereicht werden und eine kurze Darlegung der Gründe enthalten.
Betreuung Praktikum und Arbeiten
-
Infos zum Praktikum
Die Studierenden informieren die Verantwortliche für Praktika, Frau Anne Ramos, vor Beginn über ihr geplantes Praktikum (Ort, Inhalte, Dauer) und die intendierten Lernziele. Das Gespräch findet in der Regel während der Sprechstunde statt.
-
Betreuung von Seminararbeiten
Seminararbeiten in den Erziehungswissenschaften werden in konkreten Modulen verfasst: im Bachelor in den Modulen 6 und 7, im Master in den Modulen 3 und 5. Die Arbeit soll thematisch zu den Lehrveranstaltungen dieser Module passen.
Kontaktieren Sie die zuständige Dozentin oder den zuständigen Dozenten und besprechen Sie Ihre Idee. Senden Sie danach eine kurze Projektskizze (ca. 1 Seite) mit vorläufiger Fragestellung, Thema, Zielsetzung und kurzer Bibliographie.
Betreuungspersonen
-
Module 6 und 7 des BA-Studienplans Erziehungswissenschaften: Dr. Tobia Fattore, Fabienne Huber, Marion Imboden, Prof. Sabine Krause, Prof. Cathryn Magno, Prof. Veronika Magyar-Haas, Dr. Anne Ramos, Dr. Madeleine Scherrer
-
Module 3 und 5 des MA-Studienplans Erziehungswissenschaften: Dr. Tobia Fattore, Fabienne Huber, Marion Imboden, Prof. Sabine Krause, Prof. Cathryn Magno, Prof. Veronika Magyar-Haas, Dr. Anne Ramos, Dr. Madeleine Scherrer
-
-
Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
Betreuungspersonen
- Bachelor: Dr. Tobia Fattore, Fabienne Huber, Marion Imboden, Prof. Sabine Krause, Prof. Cathryn Magno, Prof. Veronika Magyar-Haas, Dr. Anne Ramos, Dr. Madeleine Scherrer
- Master: Dr. Tobia Fattore, Prof. Sabine Krause, Prof. Cathryn Magno, Prof. Veronika Magyar-Haas, Dr. Anne Ramos, Dr. Madeleine Scherrer
Studiendauer
-
Verlängerung
Verlängerung
Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Diese müssen beim Dekanatsrat schriftlich mindestens dreissig Tage vor dem Ende der Vorlesungszeit des letzten befugten Studiensemesters eingereicht werden und eine kurze Darlegung der Gründe enthalten.
Stundenpläne
Herbstsemester 26
Frühlingssemester 27
Die definitiven Angaben zu den Seminaren und Vorlesungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
