Gnade und Eucharistie in der philosophischen Theologie des Wilhelm von Ockham
Ihre Bedeutung für die Ursahen der Reformation
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Vorwort
Meine Studien zur Kontroverstheologie der Reformationszeit über das Meßopfer ergaben die Notwendigkeit, ins Spätmittelalter zurückzugehen. Es mußten die Wurzeln einer theologischen Haltung freigelegt werden, die einerseits zur Ablehnung der Messe führte, andererseits zu ihrer gültigen Verteidigung nicht fähig war.
Als Ende 1947 – damals ein heute kaum noch nachzuvollziehendes Glück – Herr Professor Hubert Jedin mir einen Studienaufenthalt in Rom vermittelte und mein Bischof Exzellenz Dr. Michael Keller mich großzügig dafür freistellte, bekam ich die Möglichkeit, in der Vatikanischen Bibliothek die Handschriften spätmittelalterlicher Theologen, besonders Ockhams, zu bearbeiten.
Daraus entstand diese Studie, die 1951 der Kath.-Theologischen Fakultät in Bonn als Habilitationsschrift vorlag, aber erst jetzt in etwas erweiterter Gestalt gedruckt werden konnte. Von der nach der Fertigstellung erschienenen Literatur konnte die Arbeit von G. N. Buescher (The eucharistic teaching of William Ockham, Washington 1950) in den Anmerkungen berücksichtigt werden, die Untersuchungen von W. Dettloff (Die Lehre von der Acceptatio divina bei Joh. Duns Scotus, Werl 1954) und von W. Pannenberg (Die Prädestinationslehre des Duns Skotus im Zusammenhang der scholastischen Lehrentwicklung, Göttingen 1954) dagegen nicht mehr.
Tiefen Dank schulde ich vor allem meinen Lehrern, Herrn Professor Joseph Lortz, Direktor des Instituts für Europäische Geschichte, Abteilung Abendländische Religionsgeschichte, und Herrn Professor Hubert Jedin, weiter der Theologischen Fakultät in Bonn, meinen Studienfreunden im Priesterkolleg am deutschen Campo Santo in Rom und den Bibliotheken, in erster Linie der Vaticana.
Der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Institut für Europäische Geschichte, Mainz, welche die Drucklegung finanzierten, spreche ich hiermit meinen aufrichtigen Dank aus.
Für das Mitlesen der Korrekturen bin ich zu Dank verpflichtet Msgr. Dechant Albert Koppenrath und Herrn stud. theol. Wolfgang Mann, der auch das Register anfertigte.
Trier, 21. September 1955