Anerkennung von Berufserfahrung
Validation des acquis de l'expérience (VAE)
Sie wollen Primarlehrerin oder Primarlehrer werden, sind mindestens 27 Jahre alt und verfügen über reichhaltige Berufserfahrung, in denen Sie für den Lehrberuf relevante Kompetenzen erworben haben? Zudem erfüllen Sie die formalen Zulassungsbedingungen für ein Primarlehrdiplomstudium an der Universität Freiburg oder der Pädagogischen Hochschule Bern?
Dann könnte das VAE-Verfahren für Sie interessant sein.
Das Verfahren Validation des acquis de l’expérience – kurz VAE-Verfahren – ermöglicht die Anrechnung von informell oder nicht formal erworbenen Kenntnissen und Kompetenzen, die für den Lehrberuf zentral sind. Mit dem VAE-Verfahren besteht die Möglichkeit, sich bis zu 60 Kreditpunkte des Studienumfangs anerkennen zu lassen.
Deadline für die Anmeldung mit Studienbeginn im Herbstsemester 2026: 10. Januar 2026
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
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Zielpublikum |
Personen, die an der Universität Freiburg (CH) oder der Pädagogischen Hochschule Bern ein Primarlehrdiplom erwerben wollen, über Berufserfahrung verfügen und sich informell bedeutsame Kompetenzen einer Lehrperson erworben haben, die sie sich anrechnen lassen wollen. |
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Zulassungsbedingungen |
Es sind Personen zugelassen, die:
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VAE-Verfahren |
Das VAE-Verfahren umfasst zwei Phasen:
Zur Anmeldung muss ein Gesuch (siehe Bedingungen unter Gesuch) eingereicht werden. Dieses wird von einer Jury geprüft (Vorprüfung). Das Ergebnis der Vorprüfung wird dem/der Kandidat:in schriftlich mitgeteilt. Aufgrund der Vorprüfung, entscheidet der/die Kandidat/in, ob er/sie das VAE-Verfahren fortsetzen möchte. |
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Kosten |
Es fallen zwei Gebühren an:
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Anmeldung |
Das Gesuch zur Eröffnung des Verfahrens ist bis spätestens am 10. Januar für einen Studienbeginn im folgenden Herbstsemester und bis spätestens am 10. August für einen Studienbeginn im Frühlingssemester einzureichen an: LDP@unifr.ch |
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Gesuch |
Dem Gesuch beizulegen sind folgende Dokumente:
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Vorprüfung |
Die Jury geht nur auf vollständige Gesuche ein. Sie nimmt eine Vorprüfung vor, die dem Kandidat oder der Kandidatin dazu dient, eine unverbindliche Einschätzung zu den Chancen der Anrechnung beruflicher Kompetenzen zu geben. Das Ergebnis der Vorprüfung wird schriftlich mitgeteilt. |
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VAE-Verfahren |
Aufgrund der Vorprüfung kann der Kandidat oder die Kandidatin entscheiden, das VAE-Verfahren fortzuführen oder abzubrechen. Im Falle einer Fortführung ist die Gebühr von 1000 Franken zu bezahlen und während 3-4 Monaten ein Kompetenzportfolio zu erarbeiten. Dieses wird unter anderem in einem Gespräch mit Expert:innen diskutiert. Genaue Angaben zur Gestaltung des Kompetenzportfolios und zum weiteren Verfahren werden bei Fortführung des Verfahrens den Kandidat:innen persönlich zugestellt. |
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Konto: |
Die Anmeldungsgebühr von 100 Franken ist auf folgendes Konto mit Vermerk: VAE – Anmeldung zu zahlen:
Konto CH56 0076 8011 0040 1760 0
Université de Fribourg - Direction administrative Avenue de l'Europe 20 1700 Fribourg
Zusatzinformationen (wichtig): PFI 20080001 Betreff: VAE-Anmeldung
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