Praktische Hinweise

  • Kosten der Ausbildung

    Die Ausbildung «Bilingue plus» stellt ein zusätzliches Angebot zum regulären Studium dar, ist in den Studiengebühren nicht inbegriffen und kostet CHF 540 pro Semester.

  • Einschreibung in die Kurse

    Damit Sie an den Kursen der Ausbildung «Bilingue plus» teilnehmen können, müssen Sie sich zu Beginn jedes Semesters sowie nach Bezahlung der Zusatzgebühren in die einzelnen Unterrichtseinheiten einschreiben. Dies ist über das Portal MyUnifr innerhalb einer bestimmten Zeitspanne möglich.

  • Prüfungen

    Das Abschlussexamen kann frühestens am Ende des 2. Studienjahrs und nach regelmässigem Besuch des Unterrichts und Erbringung der verlangten Leistungen abgelegt werden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

    Schriftlicher Prüfungsteil: Hörverstehen, Leseverstehen, schriftlicher Ausdruck
    Dauer: 3 Stunden

    Mündlicher Prüfungsteil: mündlicher Ausdruck von ungefähr 30 Minuten

  • Verliehene Diplome

    Das Sprachenzentrum stellt nach Abschluss der Ausbildung Diplome mit dem erreichten Sprachniveau aus: das Zertifikat «Bilingue plus» (C1) auf Bachelor-Stufe und das Diplom «Bilingue plus» (C2) auf Master-Stufe.

  • Leistungsanerkennung durch die rechtswissenschaftliche Fakultät

    Sie können sich die abgeschlossene "Bilingue plus" Ausbildung von der rechtswissenschaftlichen Fakultät anrechnen lassen.

    Beschreibung der anerkannten LeistungenMehr Informationen dazu bekommen Sie beim Dekanat der rechtswissenschaftlichen Fakultät  (ius-admin@unifr.ch).

  • Auslandaufenthalt

    Es ist möglich, die Ausbildung «Bilingue plus» mit einem Auslandaufenthalt zu kombinieren. Wenn Sie genauere Angaben dazu brauchen, melden Sie sich bitte bei den Verantwortlichen des Ausbildungsgangs oder bei der Dienststelle für internationale Beziehungen der Universität Fribourg/Freiburg.

  • Vereinbarkeit mit dem Doppel-Diplom BA-MA Fribourg/Paris II

    Das Austauschprogramm «Paris-Assas» und die Ausbildung «Bilingue plus» sind miteinander vereinbar; letztere ist sogar eine ausgezeichnete Ergänzung zu diesem Programm. Für genauere Angaben kontaktieren Sie bitte die Verantwortlichen des Ausbildungsgangs und die Dienststelle für internationale Beziehungen der Universität Fribourg/Freiburg.

  • Bei Nichtbestehen der Fachprüfungen

    Sollten Sie die Fachprüfungen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht bestehen, können Sie  die Ausbildung «Bilingue plus» dennoch fortsetzen.  Nach Abschluss der Ausbildung – und dies ungeachtet der Studiensituation – kann der Bilingue-plus-Absolvent beim Sprachenzentrum eine Bescheinigung beantragen, die sein erreichtes Sprachniveau ausweist (C1 oder C2). Diese Bescheinigung ist hingegen nicht dem von der Rechtsfakultät anerkannten Zertifikat/Diplom gleichzusetzen, das nur zusammen mit dem Bachelor/Master Zusatz Zweisprachig ausgestellt wird.