Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Die Geschäftsprüfendekomission (GPK) hat die Pflicht die Gültigkeit der Prozeduren und Dokumente der verschiedenen Organe der AGEF und berät sie in allen Domänen. Sie besteht aus drei Mitgliedern, darunter mindestens ein Mitglied der Rechtsfakultät, die für die Dauer eines Jahres gewählt werden.

Die Anfragen für Projektfonds sind an die GPK zu adressieren.

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