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Ihre Unterstützung ermöglicht uns:
- Studierende unterstützen;
- interessante Projekte an der Universität Freiburg zu realisieren.
Wir danken allen unseren Spenderinnen und Spendern sowie Partnerinnen und Partnern ganz herzlich für ihre Unterstützung und das Vertrauen, das sie uns entgegenbringen.
Zahlung mit IBAN
IBAN:
CH97 0076 8011 0051 5360 5
Bank:
BCF, 1700 Freiburg
Empfänger:
Uni-Social
Studienbeiträge der Universität
Rue Guillaume Techtermann 8
1700 Freiburg
Werden Spenden von der Universität Freiburg gesammelt, sind sie gemäss Art. 33a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) und Art. 34a des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (LICD; RSF 631.1) steuerlich abzugsfähig. Diese Artikel sehen vor, dass Spenden an eidgenössische und kantonale Einrichtungen wie Universitäten in gleichem Umfang abzugsfähig sind wie Spenden an juristische Personen, die von der Steuer befreit sind.
Maximal können 20% vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Im Minimum müssen sich die Spenden im Steuerjahr jedoch auf 100 Franken belaufen. Unternehmen dürfen bis zu 20 Prozent des Reingewinns als freiwillige Zuwendung an gemeinnützige Organisationen abziehen.
Kontackt & Informationen
Verein Uni-PREVENTION
Rue Guillaume Techtermann 8
1700 Freiburg
