Frequently Asked Questions
Sind die Schuldienste Teil der Schule?
Die Räumlichkeiten befinden sich möglichst in den Schulen, damit die Schülerinnen und Schüler vor Ort betreut werden können. Der Schuldienst ist aber unter unabhängiger Verwaltung und wird durch die Direktion des Regionalen Schuldiensts geleitet. Die Aufsicht obliegt dem Amt für Sonderpädagogik (SoA).
Wer kann eine Anmeldung vornehmen?
Die Anmeldung ist Sache der Eltern, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen.
Wie kann eine Anmeldung vorgenommen werden?
Direkt auf dieser Webseite, am einfachsten über das Online-Formular. Es kann auch eine Papierversion heruntergeladen, ausgefüllt und eingeschickt werden.
Was passiert nach der Anmeldung?
Die Eltern erhalten umgehend eine Bestätigung, dass eine Anmeldung eingegangen ist. Anschliessend wird diese durch die Direktion des Regionalen Schuldiensts validiert. Die Eltern erhalten wiederum eine Bestätigung, weiter werden die Schuldirektion und die zuständige Therapeutin, der zuständige Therapeut informiert. Letztere nehmen anschliessend Kontakt mit den Eltern für das Erstgespräch und die Auftragsklärung auf.
Wer bezahlt die Therapie?
Die Leistungen des Schuldiensts sind unentgeltlich.
Die Gemeinden stellen Ressourcen wie Räume, Material und Transporte zur Verfügung, auch beteiligen sie sich an den Lohnkosten der Therapeuten und Therapeutinnen. Der Kanton übernimmt einen Teil der Lohn- und Betriebskosten.
Ich als Elternteil bin mir nicht sicher bei welchem Dienst ich mein Kind anmelden soll?
Kontaktieren Sie für eine Beratung eine Therapeutin oder einen Therapeuten im Regionalen Schuldienst am Schulort Ihres Kindes. Die Kontaktangaben finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Schule.
Muss ich als Elternteil die Schule über die Anmeldung informieren?
Nein. Die Anmeldung ist Sache der Eltern und kann unabhängig von der Schule erfolgen.