Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind die Schuldienste Teil der Schule?
Die Räumlichkeiten befinden sich möglichst in den Schulen, damit die Schülerinnen und Schüler vor Ort betreut werden können. Der Schuldienst ist aber unter unabhängiger Verwaltung und wird durch die Direktion des Regionalen Schuldiensts geleitet. Die Aufsicht obliegt dem Amt für Sonderpädagogik (SoA). Der Regionale Schuldienst (RSD) ist zudem an das Heilpädagogische Institut des Departements für Sonderpädagogik der Universität Freiburg angegliedert.

Wer kann eine Anmeldung vornehmen?
Die Anmeldung ist Sache der Eltern, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen.

Wie kann eine Anmeldung vorgenommen werden?
Direkt auf dieser Webseite, am einfachsten über das Online-Formular. Es kann auch eine Papierversion heruntergeladen, ausgefüllt und eingeschickt werden. Es ist zu beachten, dass Elternteile, die nicht am selben Ort wohnen, beide das Anmeldeformular unterschreiben müssen. In diesem Fall wird empfohlen eine Anmeldung per Papierversion vorzunehmen.

Was passiert nach der Anmeldung?
Die Eltern erhalten umgehend eine Bestätigung, dass eine Anmeldung eingegangen ist. Anschliessend wird diese durch die Direktion des Regionalen Schuldiensts validiert. Die Eltern erhalten wiederum eine Bestätigung, weiter werden die Schuldirektion und die zuständige Therapeutin, der zuständige Therapeut informiert. Letztere nehmen anschliessend Kontakt mit den Eltern für das Erstgespräch und die Auftragsklärung auf.

Gibt es Wartezeiten?
In der Regel erfolgt nach der Anmeldung und Valdierung eine Kontaktaufnahme mit den Eltern innerhalb von höchstens drei Monaten. Es wird darauf geachtet, dass die notwendigen Abklärungen und ggf. pädagogisch-therapeutischen Massnahmen unmittelbar durchgeführt werden können. Nichts desto trotz kann es zu Wartezeiten kommen, dies insbesondere in der Psychomotrik (Fachpersonenmangel) oder zu gewissen Zeiten im Schuljahr, wenn Abklärungen für die schulischen Massnahmen anstehen.

Die Schule fordert eine Abklärung für die Vergabe einer schulischen Massnahme (VM, NM, NAM, Atelier+ usw.). Muss eine Anmeldung vorgenommen werden?
Grundsätzlich sind Anmeldungen beim Regionalen Schuldienst freiwllig. Die Eltern haben immer die Möglichkeit eine externe, anerkannte Fachperson bezuziehen. Vergaben von Verstärkten Massnahmen (VM), Nachteilsausgleichsmassnahmen (NAM) und Hochbegabungsförderung (Atelier+) benötigen ein Gutachten, diese können vom Regionalen Schuldienst erstellt werden. Niederschwellige Massnahmen (NM) werden auf der Beurteilung von Schulleistungen vergeben. Ein Gutachten ist nicht in jedem Fall nötig, hingegen muss spätestens im ersten Jahr der NM ein solches erstellt werden. Auch dafür kann der Regionale Schuldienst beigezogen werden.

Wer bezahlt die Therapie?
Die Leistungen des Schuldiensts sind unentgeltlich.
Die Gemeinden stellen Ressourcen wie Räume, Material und Transporte zur Verfügung, auch beteiligen sie sich an den Lohnkosten der Therapeuten und Therapeutinnen. Der Kanton übernimmt einen Teil der Lohn- und Betriebskosten. 

Ich als Elternteil bin mir nicht sicher bei welchem Dienst ich mein Kind anmelden soll?
Kontaktieren Sie für eine Beratung eine Therapeutin oder einen Therapeuten im Regionalen Schuldienst am Schulort Ihres Kindes. Die Kontaktangaben finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Schule.

Muss ich als Elternteil die Schule über die Anmeldung informieren?
Nein. Die Anmeldung ist Sache der Eltern und kann unabhängig von der Schule erfolgen. Im Auftragsklärungsgespräch holen die Fachpersonen des Regionalen Schuldiensts das Einverständnis der Eltern ein, um gegebenenfalls das schulischen Netzwerk zu informieren. Die Eltern haben selbstverständlich das Recht dies zu untersagen.