Ralph Doleschal,
Secrétaire général

 

Qualitätssicherung

Unsere Universität ist davon überzeugt, dass eine von allen Mitgliedern getragene Qualitätskultur unerlässlich ist, um ihre Aufgaben zu erfüllen und insbesondere die Exzellenz in Forschung und Lehre zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat sie im Laufe der letzten zwanzig Jahre ein effizientes und kohärentes Qualitätssicherungssystem entwickelt mit Prozessen, die auf alle ihre Tätigkeiten zugeschnitten sind. Ein solches Qualitätssicherungssystem ist bundesgesetzlich vorgeschrieben; es bildet die Hauptvoraussetzung für die (obligatorische) Akkreditierung der Universität durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat.

Die Frage, ob unserer Universität eine solche Akkreditierung erteilt werden kann, wurde von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung in einem komplexen Verfahren erstmals im Jahr 2021 geprüft.

Diese Prüfung bezog sich in erster Linie auf unser internes Qualitätssicherungssystem. Auf der Grundlage von achtzehn vordefinierten Qualitätsstandards wurde zuerst eine Selbstbewertung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht zuhanden von externen Expertinnen und Experten festgehalten. Diese konnten ihre Beurteilung im Rahmen eines dreitägigen Besuchs vor Ort vervollständigen, während dem sie sich mit mehreren Vertreterinnen und Vertretern der universitären Leitungsgremien und Körperschaften austauschten. Die Expertinnen und Experten schätzten unser Qualitätssicherungssystem positiv ein. Es wurde festgestellt, dass eine Qualitätskultur existiert und auf allen Ebenen der Institution das Bestreben besteht, qualitativ hochstehende Arbeit und Leistungen zu erbringen. Die Expertinnen und Experten sprachen zudem einige Empfehlungen für die Weiterentwicklung und Verbesserung unseres Systems aus.

Diese externe Meinung ist ein wertvoller Beitrag zur Stärkung unseres Qualitätssicherungssystems, das so konzipiert ist, dass es kontinuierlich weiterentwickelt und insbesondere an die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer und deren Erfahrungen angepasst werden kann. In diesem Sinne ist das Akkreditierungsverfahren, welches es ermöglicht, die bestehenden Prozesse umfassend zu reflektieren, ihre Relevanz zu analysieren und sie soweit wie möglich zu optimieren, ein integraler Bestandteil unseres Systems. Die wesentlichen Verfahrensschritte (Selbstevaluation; externe Evaluation; Festlegung von Verbesserungsmassnahmen durch die Beteiligten) sind im Übrigen in unseren eigenen Qualitätssicherungsprozessen enthalten. Diese stärken die partizipative Ausrichtung des Systems, die Eigenverantwortung der Betroffenen und letztlich unsere Qualitätskultur. Die institutionelle Akkreditierung ist somit nicht bloss als gesetzliche Pflicht zu begreifen, sondern v.a. als Gelegenheit zur Fortentwicklung, die sich vollumfänglich in die Logik des bestehenden Systems einfügt.

Focus

L'assurance-qualité en quatre exemples